Aachener Printen, Lübecker Marzipan und Nürnberger Lebkuchen – was diese besonders in der Weihnachtszeit beliebten Spezialitäten gemeinsam haben, ist der EU-weite Schutz der Marke. Hinter den Klassikern steht eine lange Tradition. Der Legende nach ist es z.B. einer Hungersnot im Jahr 1407 zu verdanken, dass wir uns die Weihnachtszeit heute mit Lübecker Marzipan versüßen können. In den Speichern der Hansestadt waren angeblich nur noch Mandeln und Zucker vorrätig, aus denen die Lübecker das „Marci panis“ herstellten – das Marzipanbrot. Seit 1996 ist die einst begehrte Nachspeise an fürstlichen Tafeln als geschützte geographische Angabe durch die Europäische Kommission registriert – ebenso wie zwei andere weihnachtliche Klassiker: Aachener Printen und Nürnberger Lebkuchen.Freunde der süßen Gaumenfreuden können damit sicher sein, dass sie stets die Originale aus der genannten Region bekommen – egal, ob die Produkte in Hamburg oder München, in Paris oder Rom gekauft werden. Und nicht nur das: Der EU-weite Schutz garantiert auch, dass die Leckereien nach einer festgelegten Rezeptur hergestellt werden. Lübecker Marzipan enthält zum Beispiel 70% Marzipanrohmasse und 30% Zucker. Herkömmliches Marzipan darf nach deutschem Lebensmittelrecht dagegen zu gleichen Teilen aus Rohmasse und Zucker bestehen.Die lange Tradition und die besonderen Rezepturen, die hinter den regionalen Gaumenfreuden stehen, werden durch den EU-weiten Schutz bewahrt, den bereits 38 deutsche Produkte genießen. Mehr als 50 weitere befinden sich derzeit im Eintragungsverfahren – darunter weihnachtliche Spezialitäten wie Dresdner Stollen, Thüringer Stollen, Bremer Klaben und Erfurter Schittchen. Geschafft hat die Zulassung bereits der Meißener Fummel. Europaweit sind mehr als 700 Produkte aus 18 EU-Staaten registriert, für rund 290 weitere wurde der EU-Schutz beantragt.“
© Aachener Printen, Lübecker Marzipan und Nürnberger Lebkuchen – was diese besonders in der Weihnachtszeit beliebten Spezialitäten gemeinsam haben, ist der EU-weite Schutz der Marke. Hinter den Klassikern steht eine lange Tradition. Der Legende nach ist es z.B. einer Hungersnot im Jahr 1407 zu verdanken, dass wir uns die Weihnachtszeit heute mit Lübecker Marzipan versüßen können. In den Speichern der Hansestadt waren angeblich nur noch Mandeln und Zucker vorrätig, aus denen die Lübecker das „Marci panis“ herstellten - das Marzipanbrot. Seit 1996 ist die einst begehrte Nachspeise an fürstlichen Tafeln als geschützte geographische Angabe durch die Europäische Kommission registriert - ebenso wie zwei andere weihnachtliche Klassiker: Aachener Printen und Nürnberger Lebkuchen.Freunde der süßen Gaumenfreuden können damit sicher sein, dass sie stets die Originale aus der genannten Region bekommen - egal, ob die Produkte in Hamburg oder München, in Paris oder Rom gekauft werden. Und nicht nur das: Der EU-weite Schutz garantiert auch, dass die Leckereien nach einer festgelegten Rezeptur hergestellt werden. Lübecker Marzipan enthält zum Beispiel 70% Marzipanrohmasse und 30% Zucker. Herkömmliches Marzipan darf nach deutschem Lebensmittelrecht dagegen zu gleichen Teilen aus Rohmasse und Zucker bestehen.Die lange Tradition und die besonderen Rezepturen, die hinter den regionalen Gaumenfreuden stehen, werden durch den EU-weiten Schutz bewahrt, den bereits 38 deutsche Produkte genießen. Mehr als 50 weitere befinden sich derzeit im Eintragungsverfahren - darunter weihnachtliche Spezialitäten wie Dresdner Stollen, Thüringer Stollen, Bremer Klaben und Erfurter Schittchen. Geschafft hat die Zulassung bereits der Meißener Fummel. Europaweit sind mehr als 700 Produkte aus 18 EU-Staaten registriert, für rund 290 weitere wurde der EU-Schutz beantragt."