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Am Freitag den 1. April findet der zweite Schlichtungstermin der Tarifrunde im bayrischen Bäckerhandwerk statt. Der LIV für das bayerische Bäckerhandwerk geht zuversichtlich in die Verhandlungen.
© Allerdings erwartet er von der Gewerkschaft NGG, dass diese „kompromissbereit ist und nicht an ihren Maximalforderungen klebt“. Knackpunkt ist vor allem die im bisherigen Manteltarifvertrag zwischen beiden Tarifvertragsparteien vereinbarte Urlaubsregelung, die in puncto Altersstaffelung im Oktober 2014 vom Landesarbeitsgericht München gekippt wurde.   „Vertrauensvolle und verlässliche Tarifpartnerschaft“
LIM Heinz Hoffmann beziffert die Mehrbelastung der Betriebe durch das Urteil auf bis zu 5 Tage pro Mitarbeiter. „Das wirft in unserem personalintensiven Handwerk, in dem von jedem eingenommenen Euro rund 50 Cent an die Mitarbeiter gehen, jede Kalkulation über den Haufen. Deshalb brauchen wir hier eine Kompensation.“ Die Gewerkschaft war laut Hoffmann nicht gut beraten, ihren eigenen Tarifvertrag gerichtlich auszuhebeln, statt auf dem Verhandlungswege zusammen mit ihrem Tarifpartner eine neue Regelung zu suchen. „Wenn wir weiterhin so miteinander umgehen, machen Tarifabschlüsse keinen Sinn.“ Eine vernünftige Lastverteilung sieht der Verband als Voraussetzung, um bei der tariflichen Altersvorsorge und auch bei den Löhnen und Gehältern etwas draufzulegen. Entscheidend ist laut Hoffmann, dass das Gesamtpaket nicht die Belastungsgrenze der Betriebe überschreitet. „Wir sind zu fairen Verhandlungen bereit und hoffen, dass der Abschluss ein deutliches Signal für eine neuerliche, vertrauensvolle und verlässliche Tarifpartnerschaft sein wird“ – resümiert Hoffmann.   
Innungen

Zweite Runde zur Schlichtung

Am Freitag den 1. April findet der zweite Schlichtungstermin der Tarifrunde im bayrischen Bäckerhandwerk statt. Der LIV für das bayerische Bäckerhandwerk geht zuversichtlich in die Verhandlungen.

Allerdings erwartet er von der Gewerkschaft NGG, dass diese „kompromissbereit ist und nicht an ihren Maximalforderungen klebt“. Knackpunkt ist vor allem die im bisherigen Manteltarifvertrag zwischen beiden Tarifvertragsparteien vereinbarte Urlaubsregelung, die in puncto Altersstaffelung im Oktober 2014 vom Landesarbeitsgericht München gekippt wurde.  
„Vertrauensvolle und verlässliche Tarifpartnerschaft“
LIM Heinz Hoffmann beziffert die Mehrbelastung der Betriebe durch das Urteil auf bis zu 5 Tage pro Mitarbeiter. „Das wirft in unserem personalintensiven Handwerk, in dem von jedem eingenommenen Euro rund 50 Cent an die Mitarbeiter gehen, jede Kalkulation über den Haufen. Deshalb brauchen wir hier eine Kompensation.“ Die Gewerkschaft war laut Hoffmann nicht gut beraten, ihren eigenen Tarifvertrag gerichtlich auszuhebeln, statt auf dem Verhandlungswege zusammen mit ihrem Tarifpartner eine neue Regelung zu suchen. „Wenn wir weiterhin so miteinander umgehen, machen Tarifabschlüsse keinen Sinn.“ Eine vernünftige Lastverteilung sieht der Verband als Voraussetzung, um bei der tariflichen Altersvorsorge und auch bei den Löhnen und Gehältern etwas draufzulegen. Entscheidend ist laut Hoffmann, dass das Gesamtpaket nicht die Belastungsgrenze der Betriebe überschreitet. „Wir sind zu fairen Verhandlungen bereit und hoffen, dass der Abschluss ein deutliches Signal für eine neuerliche, vertrauensvolle und verlässliche Tarifpartnerschaft sein wird“ – resümiert Hoffmann.   

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