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Besprachen die Haltung des Bayerische Staatsministerin für Umwelt und Verbraucherschutz in Sachen Nährwertkennzeichnung bei Backwaren: Staatsministerin Ulrike Scharf, MdL und LIV-GF Dr. Wolfgang Filter.
© Der Verband hatte zum Vorjahresende sowohl beim Runden Tisch des Ministeriums im November als auch in einer schriftlichen Eingabe, die der Bayerische Handwerkstag in wesentlichen Teilen in die gemeinsame Stellungnahme aller bayerischen Ernährungshandwerke übernommen hatte, seine Position zur Umsetzung der verpflichtenden Nährwertkennzeichnung dargelegt.   Zunächst bisherige Verfahrensweise
Dabei vertrete er in Übereinstimmung mit dem Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks die Auffassung, dass Handwerksbetriebe von der Pflicht zur Nährwertangabe ausgenommen sind. Dies hatte die zuständige Berichterstatterin im EU-Parlament, Dr. Renate Sommer, bereits im Zuge der Beratungen im EU-Parlament gefordert. In dem Gespräch, das LIV Hauptgeschäftsführer Dr. Wolfgang Filter mit Ministerin Scharf am Rande des Neujahrsempfangs in der Münchner Residenz führte, wollte die Ministerin der offiziellen Verlautbarung der Fachabteilung nicht vorgreifen. Als Fazit aus der Unterhaltung geht der Verband jedoch davon aus, dass das Ministerium vorerst keine strikte Anweisung zur direkten Umsetzung der Lebensmittelinformations-Verordnung 1:1 geben wird, sondern es zunächst bei der bisherigen Verfahrensweise belässt. Auch die Tatsache, dass die Lebensmittelüberwachungsbehörden in den ersten Wochen des Jahres 2017 bei ihren Kontrollen nach wie vor sehr umsichtig und verständnisvoll vorgehen, wertet der Verband als Indiz dafür, dass Handwerksbäckereien nicht zwangsläufig der Pflicht zur Nährwertkennzeichnung unterfallen. Sollte es vor Ort zu Beanstandungen kommen, hat der LIV Bayern seine Handwerksbäckereien aufgefordert, ihm diese umgehend zur Kenntnis bringen.
Innungen

Vorerst keine strikte Anweisung

Den diesjährigen Neujahrsempfang der Bayerischen Staatsministerin für Umwelt und Verbraucherschutz, Ulrike Scharf, nutzte der Landesinnungsverband für das bayerische Bäckerhandwerk um in Sachen Nährwertkennzeichnung nachzufassen.

Der Verband hatte zum Vorjahresende sowohl beim Runden Tisch des Ministeriums im November als auch in einer schriftlichen Eingabe, die der Bayerische Handwerkstag in wesentlichen Teilen in die gemeinsame Stellungnahme aller bayerischen Ernährungshandwerke übernommen hatte, seine Position zur Umsetzung der verpflichtenden Nährwertkennzeichnung dargelegt.  
Zunächst bisherige Verfahrensweise
Dabei vertrete er in Übereinstimmung mit dem Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks die Auffassung, dass Handwerksbetriebe von der Pflicht zur Nährwertangabe ausgenommen sind. Dies hatte die zuständige Berichterstatterin im EU-Parlament, Dr. Renate Sommer, bereits im Zuge der Beratungen im EU-Parlament gefordert. In dem Gespräch, das LIV Hauptgeschäftsführer Dr. Wolfgang Filter mit Ministerin Scharf am Rande des Neujahrsempfangs in der Münchner Residenz führte, wollte die Ministerin der offiziellen Verlautbarung der Fachabteilung nicht vorgreifen. Als Fazit aus der Unterhaltung geht der Verband jedoch davon aus, dass das Ministerium vorerst keine strikte Anweisung zur direkten Umsetzung der Lebensmittelinformations-Verordnung 1:1 geben wird, sondern es zunächst bei der bisherigen Verfahrensweise belässt. Auch die Tatsache, dass die Lebensmittelüberwachungsbehörden in den ersten Wochen des Jahres 2017 bei ihren Kontrollen nach wie vor sehr umsichtig und verständnisvoll vorgehen, wertet der Verband als Indiz dafür, dass Handwerksbäckereien nicht zwangsläufig der Pflicht zur Nährwertkennzeichnung unterfallen. Sollte es vor Ort zu Beanstandungen kommen, hat der LIV Bayern seine Handwerksbäckereien aufgefordert, ihm diese umgehend zur Kenntnis bringen.

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