Der Landesinnungsverband Saxonia des Bäckerhandwerks Sachsen und der Landesinnungsverband für das Thüringer Bäckerhandwerk zeigen sich empört über die aktuelle Entscheidung des Umweltbundesamtes (UBA), wonach Stollen bis zu 750 Gramm in Folienverpackungen künftig unter das Einwegkunststofffondsgesetz (EWKFondsG) fallen. Damit werden für das traditionelle Weihnachtsgebäck zusätzliche Abgaben und vollkommen unnötigge Bürokratielasten fällig.
Am 6. August 2025 erließ das UBA eine Allgemeinverfügung, nach der die Folienverpackung eines bis zu 750-Gramm- Stollens als abgabepflichtige Einwegkunststoffverpackung gilt. Betroffene Betriebe müssen sich beim UBA registrieren, Meldungen abgeben und Abgaben zahlen. Die Einwegkunststoffkommission habe im Juni 2024 ausdrücklich empfohlen, diese Stollenverpackungen nicht unter das Gesetz zu fassen, da die Portionsgröße nicht zum Sofortverzehr geeignet sei – doch das Umweltbundesamt hat sich darüber weggesetzt.
„Ein Stollen ist ein handwerklich hergestelltes, saisonales Genusserlebnis und auch in kleineren Portionen kein To-Go-Produkt“, betont LOM Stefan Richter. „Diese Auslegung ist praxisfern, belastet unsere Handwerksbetriebe und schadet einem weltbekannten Kulturgut, indem es vom symbolträchtigen Präsent und Mittelpunkt der Kaffeetafel zu einem schnellen Snack ‚to go‘ abgewertet wird.“
„Ein 750-Gramm- und auch ein 500-Gramm-Stollen sind keine Produkte für den schnellen Unterwegs-Verzehr. Ein Stollen wird in Folie verpackt, um seine Feuchtigkeit und seine Aromen möglichst lange zu erhalten. Da er sehr mächtig ist, schneidet sich eine einzelne Person maximal drei Scheiben ab und isst diese vom Teller – mit der Kuchengabel oder mit der Hand. Der Rest des Stollens wandert wieder in die Folientüte und wartet dort geduldig auf den nächsten Genussmoment. Im Stollen sind so viele wertvolle Rohstoffe. Einen Stollen gönnt man sich. Für mich würde es nie in Frage kommen, einen Stollen auf der Straße zu essen“, ergänzt LIM Celestina Brandt („Buttstädter Vollkornbäckerei GmbH“).
Die beiden Landesinnungsverbände haben jetzt angekündigt dafür zu kämpfen, dass insbesondere kleine und mittlere Handwerksbäckereien nicht durch zusätzliche Meldepflichten überfordert werden. Deren individuelle Produkte sind Kulturgüter, die besondere Unterstützung verdienen. In Sachsen und Thüringen bestehen vier Stollenschutzverbände, die die regionale Vielfalt der Stollen und die Wertschätzung der handwerklichen Herstellung stärken. „Wir stehen an der Seite unserer Mitgliedsbetriebe. Deshalb werden wir rechtliche Schritte unterstützen und zugleich die Politik auffordern, diese Fehlentscheidung des Umweltbundesamtes schnellstmöglich zu korrigieren. Ein Stollen der angesprochenen Größe deckt den Tagesbedarf eines 20-jährigen Sportlers oder ist gleichzusetzen mit vier Dönern – schon das zeigt, wie absurd die Regelung ist.“
Widerpruch einlegen
Auch Jörg Dittrich, Präsident ZDH und Brot-Botschafter nennt die Entscheidung „Irrsinn“ und „Willkür“ – denn ein 750‑g‑Stollen könne kaum an einem Stück verzehrt werden. Die Saxonia hat bereits ein Merkblatt veröffentlicht, das alle wichtigen Punkte zum Thema zusammenfasst. Der Rat: Betroffe Betriebe können und sollten schnellstmöglich Widerspruch gegen die Allgemeinverfügung einlegen. Hier stimmt sich der Landesinnungsverband bereits mit dem Zentralverband über einen Muster-Widerspruch ab.










