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Für viele Betriebe bedeutet die Erfüllung des Kassengesetzes eine finanziell ebenso erhebliche wie unwirtschaftliche Investition. (Foto: ZV - Werbegemeinschaft des Deutschen Bäckerhandwerks/Darius Ramazani).
© Der Landesinnungsverband für das bayerische Bäckerhandwerk und die anderen Landesverbände der Ernährungshandwerke fordern vor diesem Hintergrund, die hohen finanziellen Belastungen zu verschieben, die sich daraus ergeben. Dieses Anliegen unterstützen nun auch die Bayerischen Staatsminister Füracker und Aiwanger. Sie sprachen sich für diese Forderung der Verbände aus. Das sogenannten Kassengesetz, in Vollversion heißt es etwas sperrig ‚Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen‘, sollte bereits zum 1. Januar 2020 dafür sorgen, alle elektronischen oder computergestützten Kassensysteme oder Registrierkassen mit einer zusätzlichen ‚zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung‘ (TSE) auszustatten. Hintergrund ist der Ausschluss nachträglicher Veränderungen des eingegebenen Zahlungsvorgangs an der Kasse. Allerdings ergaben sich von Beginn an erhebliche Probleme, dieses Gesetz fristgerecht und flächendeckend umzusetzen. Es fehlten schlicht die erforderlichen technischen Voraussetzungen. Deshalb erließ das Bundesfinanzministerium im November 2019 eine Nichtbeanstandungsregelung, welche die weitere Verwendung der Kassen auch ohne TSE bis längstens zum 30. September 2020 ohne Beanstandung gestattet. Dies war jedoch nicht das einzige Problem. Für viele Betriebe bedeutet die Erfüllung des Kassengesetzes eine finanziell ebenso erhebliche wie unwirtschaftliche Investition. So gibt es Betriebe, die über 30 Kassen mit einem modernen Kassensystem betreiben und daher ‚nur‘ einen USB-Stick zur technischen Nachrüstung benötigen. Doch auch diese Anschaffung bedingt Kosten von ca. 17.000 bis 20.000 Euro. Es gibt aber auch Betriebe, deren Kassensystem denen Voraussetzungen für die notwendige Nachrüstung fehlen. Sie müssen ein komplett neues Kassensystem anschaffen. Hier sprechen wir dann von Anschaffungskosten in Höhe von rund 5.000 Euro pro Kasse. Bei 30 Kassen belaufen sich die Kosten dann in sechsstelliger Höhe. Enorme wirtschaftliche Herausforderungen
Mitte März brach nun bekanntlich die Covid-19-Pandemie mit weitreichenden Folgen, insbesondere aufgrund der Verhängung des Shut-Downs, in Deutschland aus. Die Auswirkungen stellen die Wirtschaft, insbesondere die mittelständischen und großteils auch familiär betriebenen Handwerksbetriebe vor enorme wirtschaftliche Herausforderungen. Vielfach kämpfen diese mit erheblichen Liquiditätsengpässen und bangen sprichwörtlich um ihre wirtschaftliche Existenz. Darüber hinaus waren aufgrund der geltenden Kontaktbeschränkungen Umrüstung der Kassen durch Techniker vor Ort kaum durchführbar. Ebenso unmöglich waren die erforderlichen Schulungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Betriebe durch den Techniker wegen der vorgeschriebenen Abstandsregelungen. „Unsere Betriebe brauchen dringend einen Zeitaufschub, um mittelfristig die Liquidität sicher zu stellen. Ein Festhalten an der Frist der Nichtbeanstandungsregelung wäre völlig konträr zu sämtlichen Bemühungen der Politik und der Verwaltung für den Wiederaufbau der Wirtschaft“, erklärte Heinrich Traublinger, stellvertretender Landesinnungsmeister für das bayerische Bäckerhandwerk. „Wenn die Finanzverwaltung die bisherige Regelung aufrechterhält, wird auch sie mit einem erheblichen Mehraufwand an Arbeit rechnen müssen. Zahlreiche Handwerksbetriebe wären gezwungen, einen Antrag auf individuelle Verlängerung der Frist gemäß § 148 Abgabenordnung zu stellen, was zu einer erheblichen personellen Ressourcenbindung in der Finanzverwaltung führen würde“, erklärte Stephan Kopp, Geschäftsführer des Landesinnungsverbandes des bayerischen Bäckerhandwerks. Aus diesem Grunde wandte sich der Landesinnungsverband des bayerischen Bäckerhandwerks gemeinsam mit den Landesverbänden der anderen Ernährungshandwerke, diese sind die Brauer, Konditoren, Metzger und Müller, an den Bayerischen Finanzminister Albert Füracker und baten ihn, die Forderung nach einer zeitnahen Verlängerung der Frist der Nichtbeanstandungsregelung bis wenigstens zum 30. September 2021 zu unterstützen. Wie Füracker nunmehr mitteilte, wird er das Anliegen in die Bund/Länder-Kommission einbringen. Großen Beistand erhielten die Handwerker auch durch den Bayerischen Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger, der sich die Forderung der Ernährungshandwerker ebenfalls auf seine Fahnen schrieb und einen befürwortenden Appell an seinen Kabinettskollegen Füracker richtete, sich für die Handwerker bei seinem Bundeskollegen zu verwenden. Beide Politiker zählen damit zu den ersten, die diesbezüglich das Handwerk unterstützen.
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Verlängerung für das Kassengesetz

Jeder Cent in den Kassen dient aktuell vielen dieser Betriebe dem Erhalt der Existenz. Trotzdem stünden in diesem Jahr hohe finanzielle Belastungen aus dem Kassengesetz zur Nachrüstung der Kassensysteme an.

Der Landesinnungsverband für das bayerische Bäckerhandwerk und die anderen Landesverbände der Ernährungshandwerke fordern vor diesem Hintergrund, die hohen finanziellen Belastungen zu verschieben, die sich daraus ergeben. Dieses Anliegen unterstützen nun auch die Bayerischen Staatsminister Füracker und Aiwanger. Sie sprachen sich für diese Forderung der Verbände aus. Das sogenannten Kassengesetz, in Vollversion heißt es etwas sperrig ‚Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen‘, sollte bereits zum 1. Januar 2020 dafür sorgen, alle elektronischen oder computergestützten Kassensysteme oder Registrierkassen mit einer zusätzlichen ‚zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung‘ (TSE) auszustatten. Hintergrund ist der Ausschluss nachträglicher Veränderungen des eingegebenen Zahlungsvorgangs an der Kasse. Allerdings ergaben sich von Beginn an erhebliche Probleme, dieses Gesetz fristgerecht und flächendeckend umzusetzen. Es fehlten schlicht die erforderlichen technischen Voraussetzungen. Deshalb erließ das Bundesfinanzministerium im November 2019 eine Nichtbeanstandungsregelung, welche die weitere Verwendung der Kassen auch ohne TSE bis längstens zum 30. September 2020 ohne Beanstandung gestattet. Dies war jedoch nicht das einzige Problem. Für viele Betriebe bedeutet die Erfüllung des Kassengesetzes eine finanziell ebenso erhebliche wie unwirtschaftliche Investition. So gibt es Betriebe, die über 30 Kassen mit einem modernen Kassensystem betreiben und daher ‚nur‘ einen USB-Stick zur technischen Nachrüstung benötigen. Doch auch diese Anschaffung bedingt Kosten von ca. 17.000 bis 20.000 Euro. Es gibt aber auch Betriebe, deren Kassensystem denen Voraussetzungen für die notwendige Nachrüstung fehlen. Sie müssen ein komplett neues Kassensystem anschaffen. Hier sprechen wir dann von Anschaffungskosten in Höhe von rund 5.000 Euro pro Kasse. Bei 30 Kassen belaufen sich die Kosten dann in sechsstelliger Höhe.
Enorme wirtschaftliche Herausforderungen
Mitte März brach nun bekanntlich die Covid-19-Pandemie mit weitreichenden Folgen, insbesondere aufgrund der Verhängung des Shut-Downs, in Deutschland aus. Die Auswirkungen stellen die Wirtschaft, insbesondere die mittelständischen und großteils auch familiär betriebenen Handwerksbetriebe vor enorme wirtschaftliche Herausforderungen. Vielfach kämpfen diese mit erheblichen Liquiditätsengpässen und bangen sprichwörtlich um ihre wirtschaftliche Existenz. Darüber hinaus waren aufgrund der geltenden Kontaktbeschränkungen Umrüstung der Kassen durch Techniker vor Ort kaum durchführbar. Ebenso unmöglich waren die erforderlichen Schulungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Betriebe durch den Techniker wegen der vorgeschriebenen Abstandsregelungen. „Unsere Betriebe brauchen dringend einen Zeitaufschub, um mittelfristig die Liquidität sicher zu stellen. Ein Festhalten an der Frist der Nichtbeanstandungsregelung wäre völlig konträr zu sämtlichen Bemühungen der Politik und der Verwaltung für den Wiederaufbau der Wirtschaft“, erklärte Heinrich Traublinger, stellvertretender Landesinnungsmeister für das bayerische Bäckerhandwerk. „Wenn die Finanzverwaltung die bisherige Regelung aufrechterhält, wird auch sie mit einem erheblichen Mehraufwand an Arbeit rechnen müssen. Zahlreiche Handwerksbetriebe wären gezwungen, einen Antrag auf individuelle Verlängerung der Frist gemäß § 148 Abgabenordnung zu stellen, was zu einer erheblichen personellen Ressourcenbindung in der Finanzverwaltung führen würde“, erklärte Stephan Kopp, Geschäftsführer des Landesinnungsverbandes des bayerischen Bäckerhandwerks. Aus diesem Grunde wandte sich der Landesinnungsverband des bayerischen Bäckerhandwerks gemeinsam mit den Landesverbänden der anderen Ernährungshandwerke, diese sind die Brauer, Konditoren, Metzger und Müller, an den Bayerischen Finanzminister Albert Füracker und baten ihn, die Forderung nach einer zeitnahen Verlängerung der Frist der Nichtbeanstandungsregelung bis wenigstens zum 30. September 2021 zu unterstützen. Wie Füracker nunmehr mitteilte, wird er das Anliegen in die Bund/Länder-Kommission einbringen. Großen Beistand erhielten die Handwerker auch durch den Bayerischen Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger, der sich die Forderung der Ernährungshandwerker ebenfalls auf seine Fahnen schrieb und einen befürwortenden Appell an seinen Kabinettskollegen Füracker richtete, sich für die Handwerker bei seinem Bundeskollegen zu verwenden. Beide Politiker zählen damit zu den ersten, die diesbezüglich das Handwerk unterstützen.

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