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Der Schutz der Sonn- und Feiertage muss Vorrang haben vor einzelbetrieblichen Wettbewerbsinteressen. Diesen Standpunkt vertritt der Landesinnungsverband für das bayerische Bäckerhandwerk.
© Der Schutz der Sonn- und Feiertage muss Vorrang haben vor einzelbetrieblichen Wettbewerbsinteressen. Diesen Standpunkt vertritt der Landesinnungsverband für das bayerische Bäckerhandwerk.Angesichts der Expansionsbestrebungen einer Großbäckerei, die im Zuge ihrer geplanten Investitionsmaßnahme im Umfang von ca. 50 Mio. Euro die Sonn- und Feiertage zu regulären Arbeitstagen umfunktionieren will, unterstrich der LIV diese Auffassung. Hierzu liegt bei der zuständigen Aufsichtsbehörde bereits ein Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung vom Verbot der Sonn- und Feiertagsarbeit vor.Schutz der Sonn- und Feiertage schlechend aufgeweichtFür LIM Heinrich Traublinger ist klar: „Der Schutz der Sonn- und Feiertage darf nicht schleichend aufgeweicht werden. Genau das würde aber passieren, wenn Ausnahmeregelungen zum Normalfall erklärt würden." Deshalb hat sich der Verband an die Bayerische Staatsregierung gewandt und auf die massiven Verwerfungen hingewiesen, die die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach sich ziehen würde. Mit seinem Schreiben verweist der Verband auf eine Vielzahl handfester Argumente gegen Ausnahmegenehmigungen vom Verbot der Sonntagsarbeit. Diese hat er im Einzelnen in einem mehrseitigen Positionspapier niedergelegt, welches die massiven ordnungs-, arbeitsmarkt-, wettbewerbs-, verbraucher-, gesellschafts- und sozialpolitischen Nachteile derartiger Ausnahmegenehmigungen auflistet.Mit falschen Tatsachen argumentiertInsbesondere verweist er darauf, dass die vom Antragsteller ins Feld geführte Schaffung neuer Arbeitsplätze in der Gesamtschau zu einem negativen Ergebnis führt, weil jeder angeblich neue Arbeitsplatz, der über Ausnahmegenehmigungen geschaffen werden soll, mindestens 3 bis 4 reguläre Arbeitsplätze im Bäckerhandwerk vernichtet. Traublinger wörtlich: „Die rund 50.000 Beschäftigten in unseren fast 3.000 bayerischen Handwerksbäckereien garantieren dem Verbraucher schon heute an 7 Tagen der Woche frische Backwaren."
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„Sonntagsruhe nicht aushöhlen“

Der Schutz der Sonn- und Feiertage muss Vorrang haben vor einzelbetrieblichen Wettbewerbsinteressen. Diesen Standpunkt vertritt der Landesinnungsverband für das bayerische Bäckerhandwerk.

Der Schutz der Sonn- und Feiertage muss Vorrang haben vor einzelbetrieblichen Wettbewerbsinteressen. Diesen Standpunkt vertritt der Landesinnungsverband für das bayerische Bäckerhandwerk.Angesichts der Expansionsbestrebungen einer Großbäckerei, die im Zuge ihrer geplanten Investitionsmaßnahme im Umfang von ca. 50 Mio. Euro die Sonn- und Feiertage zu regulären Arbeitstagen umfunktionieren will, unterstrich der LIV diese Auffassung. Hierzu liegt bei der zuständigen Aufsichtsbehörde bereits ein Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung vom Verbot der Sonn- und Feiertagsarbeit vor.Schutz der Sonn- und Feiertage schlechend aufgeweichtFür LIM Heinrich Traublinger ist klar: „Der Schutz der Sonn- und Feiertage darf nicht schleichend aufgeweicht werden. Genau das würde aber passieren, wenn Ausnahmeregelungen zum Normalfall erklärt würden.“ Deshalb hat sich der Verband an die Bayerische Staatsregierung gewandt und auf die massiven Verwerfungen hingewiesen, die die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach sich ziehen würde. Mit seinem Schreiben verweist der Verband auf eine Vielzahl handfester Argumente gegen Ausnahmegenehmigungen vom Verbot der Sonntagsarbeit. Diese hat er im Einzelnen in einem mehrseitigen Positionspapier niedergelegt, welches die massiven ordnungs-, arbeitsmarkt-, wettbewerbs-, verbraucher-, gesellschafts- und sozialpolitischen Nachteile derartiger Ausnahmegenehmigungen auflistet.Mit falschen Tatsachen argumentiertInsbesondere verweist er darauf, dass die vom Antragsteller ins Feld geführte Schaffung neuer Arbeitsplätze in der Gesamtschau zu einem negativen Ergebnis führt, weil jeder angeblich neue Arbeitsplatz, der über Ausnahmegenehmigungen geschaffen werden soll, mindestens 3 bis 4 reguläre Arbeitsplätze im Bäckerhandwerk vernichtet. Traublinger wörtlich: „Die rund 50.000 Beschäftigten in unseren fast 3.000 bayerischen Handwerksbäckereien garantieren dem Verbraucher schon heute an 7 Tagen der Woche frische Backwaren.“

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