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So bezeichnet Bayerns Landesinnungsmeister Heinrich Traublinger den Beschluss des EU Parlaments, die Nährwertkennzeichnung nicht nach den Ampel-Farben vorzunehmen.
© Einen „Sieg der Vernunft“ nennt Bayerns Landesinnungsmeister Heinrich Traublinger den Beschluss des Europäischen Parlaments vom 06. Juli 2011, die Nährwertkennzeichnung bei Lebensmittelpackungen nicht nach den Ampel-Farben grün, gelb und rot vorzunehmen, sondern eine tabellarische Angabe verpflichtend zu machen. Damit hat das Bäckerhandwerk nach jahrelangen Auseinandersetzungen mit der EU-Kommission und dem EU-Parlament in zweifacher Hinsicht einen deutlichen Sieg errungen: Außer der Ablehnung der von allen Verbraucherschutzvereinigungen vehement gefordert Ampel-Kennzeichnung konnte auch erreicht werden, dass lose Ware von der jetzt kommenden Kennzeichnung ausgenommen bleibt. Der Landes-Innungsverband für das bayerische Bäckerhandwerk hatte sich von Anfang an entschieden und kompromisslos gegen die Kennzeichnungspläne der Europäischen Union ausgesprochen und hierzu in jüngster Vergangenheit häufig das Gespräch mit politischen Entscheidungsträgern gesucht. Beginnend beim seinerzeitigen Bayerischen Umwelt- und Gesundheitsminister Dr. Otmar Bernhard und dem seinerzeitigen Bundesverbraucherschutzminister Horst Seehofer und seiner Nachfolgerin Ilse Aigner bis hin zu zahlreichen bayerischen Europaabgeordneten wie Markus Ferber, Dr. Anja Weisgerber, Dr. Angelika Niebler wurden von München aus unzählige Vorstöße unternommen. Trivalisierung konnte verhindert werden Zentrales Argument gegen die „Nährwert-Ampel" war vor allem eine durch die Farbunterlegung nicht zu verantwortende Trivialisierung, die die Lebensmittel in vermeintlich ungesunde (rot) und gesunde (grün) unterteilt. „Eine Orientierung an den überholten Verhaltensmustern gut und böse“ – so der Verband – „hätte nicht weitergeholfen, sondern sowohl auf Seiten der Verbraucher als auch der Hersteller mehr Schaden als Nutzen angerichtet.“ Neue Regelung wohl noch 2011 Die neue Regelung wird voraussichtlich noch in diesem Jahr in Kraft treten und die Lebensmittelunternehmen nach einer drei- bis fünfjährigen Übergangszeit zur Umsetzung verpflichten. Kernelement ist, dass alle Lebensmittel- und Getränkeverpackungen (alkoholische Getränke werden für eine gewisse Zeit noch ausgenommen) auf der Rückseite Angaben zum Zucker-, Eiweiß-, Fett- (inklusive gesättigte Fettsäuren), Kohlenhydrat- und Salzgehalt tragen müssen. Zum besseren Vergleich müssen alle Werte pro 100 g bzw. 100 ml angegeben werden. Zudem müssen in der Inhaltsstoffliste alle allergenen Stoffe fett gedruckt werden und auch Restaurants, Cafés usw. sollen verpflichtet werden, in geeigneter Weise wie z. B. auf der Speisekarte etc. auf Allergene hinzuweisen. Zudem wurden auch noch Vorschriften zur Herkunftskennzeichnung bei Frischfleisch und zur Kenntlichmachung von Lebensmittelimitaten (Analogkäse etc.) beschlossen.
Innungen

„Sieg der Vernunft“

So bezeichnet Bayerns Landesinnungsmeister Heinrich Traublinger den Beschluss des EU Parlaments, die Nährwertkennzeichnung nicht nach den Ampel-Farben vorzunehmen.

Einen „Sieg der Vernunft“ nennt Bayerns Landesinnungsmeister Heinrich Traublinger den Beschluss des Europäischen Parlaments vom 06. Juli 2011, die Nährwertkennzeichnung bei Lebensmittelpackungen nicht nach den Ampel-Farben grün, gelb und rot vorzunehmen, sondern eine tabellarische Angabe verpflichtend zu machen.

Damit hat das Bäckerhandwerk nach jahrelangen Auseinandersetzungen mit der EU-Kommission und dem EU-Parlament in zweifacher Hinsicht einen deutlichen Sieg errungen: Außer der Ablehnung der von allen Verbraucherschutzvereinigungen vehement gefordert Ampel-Kennzeichnung konnte auch erreicht werden, dass lose Ware von der jetzt kommenden Kennzeichnung ausgenommen bleibt.

Der Landes-Innungsverband für das bayerische Bäckerhandwerk hatte sich von Anfang an entschieden und kompromisslos gegen die Kennzeichnungspläne der Europäischen Union ausgesprochen und hierzu in jüngster Vergangenheit häufig das Gespräch mit politischen Entscheidungsträgern gesucht. Beginnend beim seinerzeitigen Bayerischen Umwelt- und Gesundheitsminister Dr. Otmar Bernhard und dem seinerzeitigen Bundesverbraucherschutzminister Horst Seehofer und seiner Nachfolgerin Ilse Aigner bis hin zu zahlreichen bayerischen Europaabgeordneten wie Markus Ferber, Dr. Anja Weisgerber, Dr. Angelika Niebler wurden von München aus unzählige Vorstöße unternommen.

Trivalisierung konnte verhindert werden
Zentrales Argument gegen die „Nährwert-Ampel" war vor allem eine durch die Farbunterlegung nicht zu verantwortende Trivialisierung, die die Lebensmittel in vermeintlich ungesunde (rot) und gesunde (grün) unterteilt. „Eine Orientierung an den überholten Verhaltensmustern gut und böse“ – so der Verband – „hätte nicht weitergeholfen, sondern sowohl auf Seiten der Verbraucher als auch der Hersteller mehr Schaden als Nutzen angerichtet.“

Neue Regelung wohl noch 2011
Die neue Regelung wird voraussichtlich noch in diesem Jahr in Kraft treten und die Lebensmittelunternehmen nach einer drei- bis fünfjährigen Übergangszeit zur Umsetzung verpflichten. Kernelement ist, dass alle Lebensmittel- und Getränkeverpackungen (alkoholische Getränke werden für eine gewisse Zeit noch ausgenommen) auf der Rückseite Angaben zum Zucker-, Eiweiß-, Fett- (inklusive gesättigte Fettsäuren), Kohlenhydrat- und Salzgehalt tragen müssen. Zum besseren Vergleich müssen alle Werte pro 100 g bzw. 100 ml angegeben werden. Zudem müssen in der Inhaltsstoffliste alle allergenen Stoffe fett gedruckt werden und auch Restaurants, Cafés usw. sollen verpflichtet werden, in geeigneter Weise wie z. B. auf der Speisekarte etc. auf Allergene hinzuweisen. Zudem wurden auch noch Vorschriften zur Herkunftskennzeichnung bei Frischfleisch und zur Kenntlichmachung von Lebensmittelimitaten (Analogkäse etc.) beschlossen.

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