Die Entgeltsteigerung für die Mitarbeiter liegt ab dem 1. Januar 2023 – je nach Tarifgruppe – zwischen 4% und 13%. Die Entgelte für Mitarbeiter mit fachbezogener Ausbildung steigen dabei stärker als die Entgelte für unqualifizierte. Die Personalkosten der Betriebe erhöhen sich durchschnittlich um rund 7%. Aufgrund der neuen Struktur der Entgelttabelle hängt dieser Wert jedoch maßgeblich von der individuellen Verteilung der Mitarbeiter auf die einzelnen Tarifgruppen ab.
Inflationsausgleichsprämie stärkt die Kaufkraft der Mitarbeiter
Das Besondere am neuen Tarifvertrag ist die Nutzung der Inflationsausgleichsprämie auf Basis eines vereinbarten Zuschlags auf den Stundenlohn pro tatsächlich gearbeiteter Stunde. So erhalten die Mitarbeiter einen möglichst großen Anteil der tariflichen Steigerungen auch netto auf ihrem Konto. Als weiteres Novum wird der tarifvertraglich vereinbarte Zuschuss über die Inflationsausgleichsprämie am Ende der Laufzeit des Tarifvertrages in voller Höhe dem Entgelt hinzugerechnet – die Inflationsausgleichsprämie stärkt damit sofort die Kaufkraft der Mitarbeiter und geht am Ende des Tarifvertrages nicht verloren.
Der neue Tarifvertrag des BIV Westfalen-Lippe und des Verbands des Rheinischen Bäckerhandwerks schließt nahtlos ohne Leermonate an den bisherigen Tarifvertrag an und hat eine Laufzeit vom 1.01.2023 bis zum 30.04.2024.