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Der LIV Bayern sieht das Bäckerhandwerk in Bezug auf den Gesetzentwurf zur verpflichtenden Einführung von manipulationssicheren elektronischen Registrierkassen vor einem enormen Investitionszwang und appelliert an die Staatsregierung.
© Die Bundesregierung hat im Mai 2016 einen Gesetzentwurf zur verpflichtenden Einführung von manipulationssicheren elektronischen Registrierkassen vorgelegt. Das bayerische Bäckerhandwerk bekennt sich ausdrücklich zu dem mit diesen Regelungen verfolgten Ziel, gegen Steuerbetrug durch Manipulation vorzugehen. Gleichwohl betrachtet es den jüngsten Vorstoß mit Sorge, da hiermit „deutlich übers Ziel hinausgeschossen wird“: „Von unseren Betrieben wird etwas verlangt, was sie gar nicht leisten können“, resümieren Landesinnungsmeister Heinz Hoffmann und Hauptgeschäftsführer Dr. Wolfgang Filter in einem Schreiben an Bayerns Politiker.   Nichtbeanstandungsregelung läuft ab
Für den Landesinnungsverband für das bayerische Bäckerhandwerk (LIV) seien zwei Aspekte besonders wichtig: Zum einen droht den Handwerksbäckereien aufgrund ihrer Ladengeschäfte ein enormer Investitionszwang. Zum zweiten läuft gemäß aktueller Rechtslage zum Jahresende die Übergangsregelung ab, nach der die Betriebe noch von der Nichtbeanstandungsregelung der sogenannten Kassenrichtlinie 2010 Gebrauch machen können.   Kassenhersteller in der Pflicht?
Um die aus diesen Punkten resultierende Belastung der Betriebe zu verhindern, bittet der Verband die Regierung, bei den Gesetzesberatungen in Berlin im Sinne des Bäckerhandwerks Position zu beziehen. Konkret schlägt der Verband vor, nicht den Unternehmen die Verpflichtung aufzuerlegen, bis zu einem bestimmten Stichtag manipulationssichere Kassensysteme anzuschaffen, sondern die Kassenhersteller zu verpflichten, ab einem bestimmten Stichtag nur noch Kassen auszuliefern, die bestimmten, gesetzlich festgelegten Anforderungen genügen. Hinsichtlich der Umrüstungsfrist plädiert der Verband für eine deutliche zeitliche Verschiebung.
Innungen

Mit Gesetzentwurf unzufrieden

Der LIV Bayern sieht das Bäckerhandwerk in Bezug auf den Gesetzentwurf zur verpflichtenden Einführung von manipulationssicheren elektronischen Registrierkassen vor einem enormen Investitionszwang und appelliert an die Staatsregierung.

Die Bundesregierung hat im Mai 2016 einen Gesetzentwurf zur verpflichtenden Einführung von manipulationssicheren elektronischen Registrierkassen vorgelegt. Das bayerische Bäckerhandwerk bekennt sich ausdrücklich zu dem mit diesen Regelungen verfolgten Ziel, gegen Steuerbetrug durch Manipulation vorzugehen. Gleichwohl betrachtet es den jüngsten Vorstoß mit Sorge, da hiermit „deutlich übers Ziel hinausgeschossen wird“: „Von unseren Betrieben wird etwas verlangt, was sie gar nicht leisten können“, resümieren Landesinnungsmeister Heinz Hoffmann und Hauptgeschäftsführer Dr. Wolfgang Filter in einem Schreiben an Bayerns Politiker.  
Nichtbeanstandungsregelung läuft ab
Für den Landesinnungsverband für das bayerische Bäckerhandwerk (LIV) seien zwei Aspekte besonders wichtig: Zum einen droht den Handwerksbäckereien aufgrund ihrer Ladengeschäfte ein enormer Investitionszwang. Zum zweiten läuft gemäß aktueller Rechtslage zum Jahresende die Übergangsregelung ab, nach der die Betriebe noch von der Nichtbeanstandungsregelung der sogenannten Kassenrichtlinie 2010 Gebrauch machen können.  
Kassenhersteller in der Pflicht?
Um die aus diesen Punkten resultierende Belastung der Betriebe zu verhindern, bittet der Verband die Regierung, bei den Gesetzesberatungen in Berlin im Sinne des Bäckerhandwerks Position zu beziehen. Konkret schlägt der Verband vor, nicht den Unternehmen die Verpflichtung aufzuerlegen, bis zu einem bestimmten Stichtag manipulationssichere Kassensysteme anzuschaffen, sondern die Kassenhersteller zu verpflichten, ab einem bestimmten Stichtag nur noch Kassen auszuliefern, die bestimmten, gesetzlich festgelegten Anforderungen genügen. Hinsichtlich der Umrüstungsfrist plädiert der Verband für eine deutliche zeitliche Verschiebung.

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