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Der BIV Westfalen-Lippe beobachtet mit großer Sorge den Status quo in Sachen Ladenöffnungsgesetz in Nordrhein-Westfalen und wird dazu nun aktiv.
© Der BIV Westfalen-Lippe beobachtet mit großer Sorge die Entwicklung, die die Auswertung der Wirkungen des 2006 novellierten Ladenöffnungsgesetztes in Nordrhein-Westfalen nimmt und wird dazu nun aktiv. Defizite aufgezeigt „Wir meinen, erkennen zu können, dass die Auswirkungen auf die mittelständischen Handels- und besonders die Auswirkungen auf die Handels- und Produktionseinheiten im Lebensmittelhandwerk nicht ausreichend Berücksichtigung finden. Auch die bestehenden Wettbewerbsverzerrungen der geltenden Normen werden nach unserer Ansicht derzeit nicht ausreichend gewürdigt“, erläutert Innungs-GF Peter Karst. Gerade vor dem Hintergrund der Ausrichtung aktueller und künftiger Mittelstands-, Arbeitsmarkt-, Ansiedlungs-, Umwelt- und Verbraucherschutzpolitik sollte die Überarbeitung des LÖG NRW nach Auffassung des BIV Westfalen-Lippe ein eindeutiges Bekenntnis der Landespolitik zur funktionierenden verbraucher-, arbeitnehmer- und unternehmerfreundlichen Nahversorgung enthalten. Dabei müssten Aspekte der regionalen authentischen nachhaltigen Verfügbarkeit frischer (und damit verderblicher) Lebensmittel hervorgehoben werden und die Handelbarkeit unverderblicher Konsumgüter dürfe nicht zur Gefährdung der Versorgung der Bevölkerung mit frischen Lebensmitteln führen. Verbände agieren gemeinsam Die konkreten Ansätze und Forderungen hat der Verband gemeinsam mit dem Verband des Rheinischen Bäckerhandwerks und dem Fleischerverband NRW in einem Thesenpapier niedergelegt. „Dass unsere Forderungen im Wesentlichen durch die Erkenntnisse der Evaluierung gestützt werden, ergibt sich im Übrigen aus allen uns bislang vorliegenden Auswertungen und Stellungnahmen“, unterstreicht Karst.
Innungen

Kampf gegen Wettbewerbsverzerrung

Der BIV Westfalen-Lippe beobachtet mit großer Sorge den Status quo in Sachen Ladenöffnungsgesetz in Nordrhein-Westfalen und wird dazu nun aktiv.

Der BIV Westfalen-Lippe beobachtet mit großer Sorge die Entwicklung, die die Auswertung der Wirkungen des 2006 novellierten Ladenöffnungsgesetztes in Nordrhein-Westfalen nimmt und wird dazu nun aktiv.

Defizite aufgezeigt
„Wir meinen, erkennen zu können, dass die Auswirkungen auf die mittelständischen Handels- und besonders die Auswirkungen auf die Handels- und Produktionseinheiten im Lebensmittelhandwerk nicht ausreichend Berücksichtigung finden. Auch die bestehenden Wettbewerbsverzerrungen der geltenden Normen werden nach unserer Ansicht derzeit nicht ausreichend gewürdigt“, erläutert Innungs-GF Peter Karst.

Gerade vor dem Hintergrund der Ausrichtung aktueller und künftiger Mittelstands-, Arbeitsmarkt-, Ansiedlungs-, Umwelt- und Verbraucherschutzpolitik sollte die Überarbeitung des LÖG NRW nach Auffassung des BIV Westfalen-Lippe ein eindeutiges Bekenntnis der Landespolitik zur funktionierenden verbraucher-, arbeitnehmer- und unternehmerfreundlichen Nahversorgung enthalten. Dabei müssten Aspekte der regionalen authentischen nachhaltigen Verfügbarkeit frischer (und damit verderblicher) Lebensmittel hervorgehoben werden und die Handelbarkeit unverderblicher Konsumgüter dürfe nicht zur Gefährdung der Versorgung der Bevölkerung mit frischen Lebensmitteln führen.

Verbände agieren gemeinsam
Die konkreten Ansätze und Forderungen hat der Verband gemeinsam mit dem Verband des Rheinischen Bäckerhandwerks und dem Fleischerverband NRW in einem Thesenpapier niedergelegt. „Dass unsere Forderungen im Wesentlichen durch die Erkenntnisse der Evaluierung gestützt werden, ergibt sich im Übrigen aus allen uns bislang vorliegenden Auswertungen und Stellungnahmen“, unterstreicht Karst.

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