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Der Gesamtvorstand des Bäckerinnungsverbands Niedersachsen/Bremen (BIV) hat die niedersächsische Landesregierung erneut aufgefordert, die geplante Verordnung über Gebühren für den Verbraucherschutz und die Veterinärverwaltung (GOVV) nicht in Kraft zu setzen.
© In einer Resolution wirft der Gesamtvorstand der Landesregierung in Hannover unverantwortliches Handeln vor, weil die beabsichtigte Gebührenerhebung für anlasslose Kontrollen nicht auf rechtlich sicherem Boden stehe. Der BIV verweist in diesem Zusammenhang auf die anhaltende kontroverse Diskussion des Themas auf EU-Ebene, verfassungs- und datenschutzrechtliche Bedenken hin und bezichtigt die Landesregierung und das federführende Verbraucherschutzministerium „einer falschen Signalsetzung aus verbraucherpolitischer Sicht“. Lebensmittel noch nie so sicher wie heute
Die handwerklichen Bäckereien in Niedersachsen könnten die „nachhaltig finanzielle Belastung“ nicht mehr allein tragen. Die Verordnung würde daher auch zu einer Belastung der Verbraucher führen. Mit der Verabschiedung der Resolution hat der Gesamtvorstand des BIV zugleich seine regionalen Innungen sowie deren Mitgliedsbetriebe auf-gerufen, ihren Protest bei den Parteienvertretern ihrer Regionen im Landtag und im Bundestag verstärkt deutlich zu machen. Bisher sei Verbraucherschutz eine Aufgabe des Staates. Die amtliche Lebensmittelüberwachung werde daher aus dem allgemeinen Steuer-aufkommen finanziert. Mit der GOVV werde dieses bewährte Prinzip aufgegeben, was einer verbraucherpolitischen Bankrotterklärung gleichkomme. Niedersachsen stehe allein auf weiter Flur: „Keine weitere deutsche Landesregierung, nicht der Bund und auch nicht die Europäische Union offenbaren in solcher Deutlichkeit eine Abkehr vom Verbraucherschutz als öffentliche Daseinsvorsorge“, stellt der BIV heraus. Die landesweite Organisation von mehr als 600 Innungsbäckereien befürchtet bei der erwarteten Gebührenbelastung außerdem einen „rapiden Anstieg des Betriebssterbens“, eine zusätzliche Benachteiligung von Bäckereien in ländlichen Regionen und negative Auswirkungen auf die Beschäftigten- und Ausbildungsbilanz, in der das Handwerk bisher als stabilisierender Partner anerkannt wurde. Außerdem wehrt sich der BIV dagegen, dass die „gesamte Lebensmittelwirtschaft unter Generalverdacht gestellt“ werde mit der „absolut falschen Darstellung des niedersächsischen Verbraucherschutzministeriums“, dass von der Lebensmittelherstellung ein „potentielles Risiko für den Verbraucher und dessen Gesundheit“ ausgehe. Handwerksbäckereien hielten die strengen Vorgaben der guten Herstellungspraxis ein, stellt der Verband klar. Die handwerkliche Herstellung von Backwaren bedeute kein Risiko für die Verbraucher, Lebensmittel in Deutschland seien noch nie so sicher gewesen wie heute.
Innungen

Kampf gegen Gebührenverordnung

Der Gesamtvorstand des Bäckerinnungsverbands Niedersachsen/Bremen (BIV) hat die niedersächsische Landesregierung erneut aufgefordert, die geplante Verordnung über Gebühren für den Verbraucherschutz und die Veterinärverwaltung (GOVV) nicht in Kraft zu setzen.

In einer Resolution wirft der Gesamtvorstand der Landesregierung in Hannover unverantwortliches Handeln vor, weil die beabsichtigte Gebührenerhebung für anlasslose Kontrollen nicht auf rechtlich sicherem Boden stehe. Der BIV verweist in diesem Zusammenhang auf die anhaltende kontroverse Diskussion des Themas auf EU-Ebene, verfassungs- und datenschutzrechtliche Bedenken hin und bezichtigt die Landesregierung und das federführende Verbraucherschutzministerium „einer falschen Signalsetzung aus verbraucherpolitischer Sicht“.
Lebensmittel noch nie so sicher wie heute
Die handwerklichen Bäckereien in Niedersachsen könnten die „nachhaltig finanzielle Belastung“ nicht mehr allein tragen. Die Verordnung würde daher auch zu einer Belastung der Verbraucher führen. Mit der Verabschiedung der Resolution hat der Gesamtvorstand des BIV zugleich seine regionalen Innungen sowie deren Mitgliedsbetriebe auf-gerufen, ihren Protest bei den Parteienvertretern ihrer Regionen im Landtag und im Bundestag verstärkt deutlich zu machen. Bisher sei Verbraucherschutz eine Aufgabe des Staates. Die amtliche Lebensmittelüberwachung werde daher aus dem allgemeinen Steuer-aufkommen finanziert. Mit der GOVV werde dieses bewährte Prinzip aufgegeben, was einer verbraucherpolitischen Bankrotterklärung gleichkomme. Niedersachsen stehe allein auf weiter Flur: „Keine weitere deutsche Landesregierung, nicht der Bund und auch nicht die Europäische Union offenbaren in solcher Deutlichkeit eine Abkehr vom Verbraucherschutz als öffentliche Daseinsvorsorge“, stellt der BIV heraus. Die landesweite Organisation von mehr als 600 Innungsbäckereien befürchtet bei der erwarteten Gebührenbelastung außerdem einen „rapiden Anstieg des Betriebssterbens“, eine zusätzliche Benachteiligung von Bäckereien in ländlichen Regionen und negative Auswirkungen auf die Beschäftigten- und Ausbildungsbilanz, in der das Handwerk bisher als stabilisierender Partner anerkannt wurde. Außerdem wehrt sich der BIV dagegen, dass die „gesamte Lebensmittelwirtschaft unter Generalverdacht gestellt“ werde mit der „absolut falschen Darstellung des niedersächsischen Verbraucherschutzministeriums“, dass von der Lebensmittelherstellung ein „potentielles Risiko für den Verbraucher und dessen Gesundheit“ ausgehe. Handwerksbäckereien hielten die strengen Vorgaben der guten Herstellungspraxis ein, stellt der Verband klar. Die handwerkliche Herstellung von Backwaren bedeute kein Risiko für die Verbraucher, Lebensmittel in Deutschland seien noch nie so sicher gewesen wie heute.

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