Damit knüpfte der Landesinnungsverband an den Gedankenaustausch an, der bereits Anfang Januar anlässlich der Eröffnung der Bayerischen Kontrollbehörde für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen in Kulmbach begonnen worden war. Der LIV hatte bereits im Vorfeld die Diskussion um die Strukturierung und den Aufgabenbereich der neuen Behörde begleitet, indem er wiederholt die Position des Bäckerhandwerks auf politischer Ebene vorgetragen hat. Im Mittelpunkt stand die Frage, welche Betriebe der neuen Behörde unterfallen und welche bei den bisherigen Kontrollinstanzen der Landratsämter und der kreisfreien Städte verbleiben. Dabei kritisierte er insbesondere die Definition der drei Einteilungskriterien Komplexität des Betriebsgeschehens, mikrobiologische Anforderung an das hergestellte Lebensmittel/Produkt und Überregionalität. Hier habe sich auch das Ministerium schwer getan. Mit der letztlich gefundenen Lösung sei der Verband zufrieden: Für den allergrößten Teil der handwerklichen Bäckereien in Bayern hat sich hinsichtlich der zuständigen Überwachungsbehörde nichts geändert hat.
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