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OM Guido Boveleth, Sachverständiger Jens Wallenstein und Brotsommelier Jürgen Pistono (v.l.) prüften die Gebäcke. (Foto: Bäckerinnung Köln/Rhein-Erft-Kreis)
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Titel E-Paper 10-24
Innungen

Genussregel hält Einzug in Bäckereien

Bei der Bäckerinnung Köln/Rhein-Erft-Kreis stand die Stollen- und Weihnachtsgebäckprüfung 2021 an und eins war klar: Hier wurde nicht nur unter Hygienemaßnahmen geprüft, sondern die 1G-Regel, also die Genussregel, stand im Vordergrund.

„Frust macht sich breit: die Tage werden kürzer, man friert trotz dicker Jacke und ständig dieses allumfassende Grau. Zu allem Überfluss gesellt sich wie im letzten Jahr auch vermehrt der ungebetene Gast mit C hinzu. Um endlich wieder Herr der Lage zu werden, gibt es jetzt aber eine geniale Maßnahme: die 1G-Regel… Damit die Bäckereien aus Köln und dem Rhein-Erft-Kreis dieser Regel gerecht werden, veranstaltete die Bäckerinnung die alljährliche Stollen- und Weihnachtsgebäckprüfung. Der Sachverständige des Deutschen Brotinstituts, Jens Wallenstein, prüfte also jegliche Stollen und Weihnachtsgebäcke der Innungsbäckereien ganz genau und vergab anschließend Noten oder Verbesserungsvorschläge.
Strahlende Lichtblicke in diesen Zeiten
Es ist nicht alles grau am Jahresende, denn es gibt auch strahlende Lichtblicke in diesen Zeiten. Sei es beispielsweise das Knuspern des Spekulatius, der Duft frisch gebackener Stollen oder die zarte Vanillenote bei den gleichnamigen Kipferl. Unterstützen nun auch Sie die Bäckereien im Kampf gegen die Pandemie und halten Sie sich an die strikte Einhaltung der 1G-Regel. Damit ist nicht etwa geimpft, genesen oder getestet gemeint, sondern lediglich der Genuss. Und genau dafür setzen sich die Bäckereien Tag und Nacht für Sie ein“, erklärt die Bäckerinnung Köln/Rhein-Erft-Kreis

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