Die Tarifkommissionen der NGG und des Bäckerinnungsverbandes West haben eine Einigung über einen neuen Entgelt-Tarifvertrag erzielt. Der neue ETV nutzt verschiedene tarifpolitische Instrumente und ist zeitlich gestaffelt. Auf diesem Weg wurden laut Bäckerinnungsverband West gemeinsam mit dem Sozialpartner mehrere Ziele erreicht und zeitlich so gestaffelt, dass sie für alle Mitgliedsbetriebe leistbar sein sollten.
Die Vereinbarungen im Einzelnen
Laufzeit:
1.06.2024–31.01.2026 (20 Monate)
ab 01.06.2024: Voraberhöhung für die Filialleitungen
- TG 09.1: + 0,24 EUR
- TG 11.1: + 0,24 EUR
06/2024 und 07/2024:
- IAP in Höhe von 90,- EUR bei Vollzeit (Teilzeit anteilig)
- Nicht anrechenbar, wenn IAP bereits ausgeschöpft Auszahlung als Erholungsbeihilfe oder brutto
ab 1.08.2024:
- Entgeltsteigerung in allen Entgeltgruppen um 5%. Ausnahme: TG 16 (siehe unten) und nicht-sozialversicherungspflichtig beschäftigte Fachkräfte in der heutigen TG 3.1.
ab 1.08.2024: nach der prozentualen Erhöhung der Entgelte
- TG 07: + 0,27 EUR
- TG 05.2: + 0,27 EUR
- TG 03.1: + 0,27 EUR (nur Bäckereifachverkäuferinnen 1. und 2. Jahr)
- TG 09.1: + 0,27 EUR
- TG 11.1: + 0,27 EUR
ab 1.01.2025:
- TG 16: Erhöhung des Entgeltes auf 13,02 EUR.
Abstand zum neuen Mindestlohn = 0,20 EUR.
ab 1.05.2025:
- Entgeltsteigerung in allen Entgeltgruppen um 70,- EUR bei Vollzeit (Teilzeit anteilig). Ausnahme: TG 16 (siehe unten) und nicht-sozialversicherungspflichtig beschäftigte Fachkräfte in der heutigen TG 3.1.
Weitere Vereinbarungen:
- TG 09.1 + TG 11.1: Die Stunden der Filialleitungen sind zukünftig auf Basis der tatsächlich durchschnittlich geleisteten Stunden innerhalb der letzten sechs Monate zu ermitteln. Stichtage sind der 1.01. und der 1.07. eines Jahres.
- TG 16: Steigt der Mindestlohn während der Laufzeit dieses Entgelt-Tarifvertrages, erhöht sich das Entgelt automatisch soweit, dass es 0,20 EUR über dem Mindestlohn liegt.
- Alle Fahrer, die regelmäßig Filialeinnahmen transportieren, erhalten ab dem 1.08.2024 einen Zuschlag auf den Stundenlohn in Höhe von 0,27 EUR brutto pro Stunde.
- Die Tarifkommissionen haben drei Termine im Herbst 2024 vereinbart, um konkret über eine umfassende Modernisierung des Entgeltgitters zu beraten, damit für die nächsten Tarifverhandlungen im Winter 2025/2026 eine neue, moderne Arbeitsgrundlage vorliegt.
Der vollständige Tarifvertragstext und das neue Entgeltgitter befinden sich laut Bäckerinnungsverband West noch in redaktioneller Arbeit und sollen schnellstmöglich abgeschlossen werden. Außerdem soll zeitnah ein FAQ-Katalog veröffentlicht werden, der bei der Umsetzung dieses Tarifvertrages unterstützt.