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Im Mittelpunkt des Meinungsaustausches standen die Erfahrungen mit der vorgeschriebenen Allergenkennzeichnung, der aktuelle Stand der Untersuchungen auf Aluminium in Laugengebäck sowie die geplante Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB).
© Der diesjährige Meinungsaustausch des Landes-Innungsverbandes für das bayerische Bäckerhandwerk mit der amtlichen Lebensmittelüberwachung in Bayern fand im Rahmen der iba statt. Dies bot den Überwachungsbeamten die Möglichkeit, sich zuvor in den Messehallen bei den Ausstellern über die Innovationen im backtechnischen Bereich und über die für die Überwachungstätigkeit relevanten Verfahren und Techniken zu informieren. Die Umsetzung der Allergenkennzeichnung wurde im Großen und Ganzen als zufriedenstellend bezeichnet – allerdings mit deutlichem Hinweis darauf, dass sie in einigen Gewerken immer noch recht schleppend erfolgt, zu denen aber das Bäckerhandwerk nicht gehört. Die von Landesinnungsmeister Heinz Hoffmann vorgebrachte Beobachtung, dass viele Kunden die ausliegenden Informationen gar nicht zur Kenntnis nehmen, wurde nicht angezweifelt. Es bestand Übereinstimmung, dass Allergiker in puncto Ernährung wesentlich aufgeklärter sind als der Durchschnittsverbraucher und oftmals bereits genau wissen, in welchen Lebensmitteln die für sie schädlichen Allergene vorhanden sind. „Insofern“, so Hoffmann, „bedarf es eigentlich keiner gesonderten Information, vor allem nicht bei Produkten, bei denen sich der Allergengehalt bereits aus der Beschaffenheit oder dem Namen ergibt, wie beispielsweise bei Roggenbrot oder Nussecken etc.“ Trotz des von den Bäckervertretern bemängelten Aufwands, den die Kennzeichnungspflicht den Betrieben aufbürdet, waren alle Teilnehmer des Treffens realistisch genug, um die Kennzeichnungspflicht als unumkehrbar anzusehen. Die Politik lässt sich bei solchen Themen primär von den Ergebnissen aktueller Marktstudien leiten, wonach die Mehrheit der Verbraucher eine Kennzeichnung wünscht; die Erfahrungen der Praxis sind leider oftmals zweitrangig.   Klare Aussagen gab es zum Aluminiumproblem. Das Ministerium kündigte eine deutlich härtere Gangart für den Fall an, dass es nicht gelingt, die Beanstandungsquote dauerhaft beträchtlich zu reduzieren. Kritisch äußerten sich Hoffmann und Hauptgeschäftsführer Dr. Filter zur geplanten Änderung des LFGB. Insbesondere die Einführung eines § 40a, mit dem die von September 2012 bis März 2013 unter dem Kürzel „Internet-Pranger“ praktizierte Bekanntmachung von lebensmittelrechtlichen Verstößen im Internet neu gefasst werden soll, fand bei den Verbandsvertretern entschiedene Ablehnung. Sie begrüßten, dass auch der Freistaat Bayern in den bisherigen Verlautbarungen den neuen Paragrafen als problematisch bezeichnet hat. In gleicher Weise begrüßt wurde die Haltung des Freistaats zur Reform der EG-Verordnung 882/2004. Der von der EU eingeschlagene Weg, bereits für die Erstkontrolle eine Gebührenpflicht einzuführen, wird von Bayern bisher nicht mitgegangen. Dabei müsse es, so Hoffmann und Filter, auch künftig bleiben.
Innungen

Diskussion mit Lebensmittelkontrolleuren

Im Mittelpunkt des Meinungsaustausches standen die Erfahrungen mit der vorgeschriebenen Allergenkennzeichnung, der aktuelle Stand der Untersuchungen auf Aluminium in Laugengebäck sowie die geplante Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB).

Der diesjährige Meinungsaustausch des Landes-Innungsverbandes für das bayerische Bäckerhandwerk mit der amtlichen Lebensmittelüberwachung in Bayern fand im Rahmen der iba statt. Dies bot den Überwachungsbeamten die Möglichkeit, sich zuvor in den Messehallen bei den Ausstellern über die Innovationen im backtechnischen Bereich und über die für die Überwachungstätigkeit relevanten Verfahren und Techniken zu informieren. Die Umsetzung der Allergenkennzeichnung wurde im Großen und Ganzen als zufriedenstellend bezeichnet – allerdings mit deutlichem Hinweis darauf, dass sie in einigen Gewerken immer noch recht schleppend erfolgt, zu denen aber das Bäckerhandwerk nicht gehört. Die von Landesinnungsmeister Heinz Hoffmann vorgebrachte Beobachtung, dass viele Kunden die ausliegenden Informationen gar nicht zur Kenntnis nehmen, wurde nicht angezweifelt. Es bestand Übereinstimmung, dass Allergiker in puncto Ernährung wesentlich aufgeklärter sind als der Durchschnittsverbraucher und oftmals bereits genau wissen, in welchen Lebensmitteln die für sie schädlichen Allergene vorhanden sind. „Insofern“, so Hoffmann, „bedarf es eigentlich keiner gesonderten Information, vor allem nicht bei Produkten, bei denen sich der Allergengehalt bereits aus der Beschaffenheit oder dem Namen ergibt, wie beispielsweise bei Roggenbrot oder Nussecken etc.“ Trotz des von den Bäckervertretern bemängelten Aufwands, den die Kennzeichnungspflicht den Betrieben aufbürdet, waren alle Teilnehmer des Treffens realistisch genug, um die Kennzeichnungspflicht als unumkehrbar anzusehen. Die Politik lässt sich bei solchen Themen primär von den Ergebnissen aktueller Marktstudien leiten, wonach die Mehrheit der Verbraucher eine Kennzeichnung wünscht; die Erfahrungen der Praxis sind leider oftmals zweitrangig.  
Klare Aussagen gab es zum Aluminiumproblem. Das Ministerium kündigte eine deutlich härtere Gangart für den Fall an, dass es nicht gelingt, die Beanstandungsquote dauerhaft beträchtlich zu reduzieren. Kritisch äußerten sich Hoffmann und Hauptgeschäftsführer Dr. Filter zur geplanten Änderung des LFGB. Insbesondere die Einführung eines § 40a, mit dem die von September 2012 bis März 2013 unter dem Kürzel „Internet-Pranger“ praktizierte Bekanntmachung von lebensmittelrechtlichen Verstößen im Internet neu gefasst werden soll, fand bei den Verbandsvertretern entschiedene Ablehnung. Sie begrüßten, dass auch der Freistaat Bayern in den bisherigen Verlautbarungen den neuen Paragrafen als problematisch bezeichnet hat. In gleicher Weise begrüßt wurde die Haltung des Freistaats zur Reform der EG-Verordnung 882/2004. Der von der EU eingeschlagene Weg, bereits für die Erstkontrolle eine Gebührenpflicht einzuführen, wird von Bayern bisher nicht mitgegangen. Dabei müsse es, so Hoffmann und Filter, auch künftig bleiben.

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