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Brotkönigin
© Verband des Rheinischen Bäckerhandwerks
Innungen

Brotkönig/in – neues Gesicht gesucht

Der Bäckerinnungsverband Westfalen-Lippe und der Verband des Rheinischen Bäckerhandwerks suchen ein/eine Botschafter/in für unser Bäckerhandwerk für die nächsten drei Jahre.

Was bietet das Amt der Brotkönigin / des Brotkönigs?

  • unvergessliche Erlebnisse
  • Spaß und Freude
  • ein Netzwerk ins Bäckerhandwerk, Politik und Wirtschaft
  • u. v. m.

Was sollten Bewerber/innen mitbringen?

  • Bewerber sollten einen Bezug zum Bäckerhandwerk haben, also entweder im Bäckerhandwerk tätig sein oder aber aus einer Bäckerfamilie stammen.
  • Bewerber sollten Ihre Bereitschaft erklären, zwischen fünf und acht Terminen pro Jahr für das Rheinisch-westfälische Bäckerhandwerk wahrzunehmen.
  • Bewerber sollten offen und kommunikativ sein.
  • Bewerben kann man sich ganz unkompliziert bis zum 6. April 2023 beim Verband des Rheinischen Bäckerhandwerks mit einem Foto und einem kurzem Anschreiben, in dem man formlos erklärt, was einen mit dem Bäckerhandwerk verbindet. Das Mitmachen lohnt sich! Die Brotkönigin/der Brotkönig erhält eine Aufwandsentschädigung von 500 € pro Jahr.

Sie/Er wird zu repräsentativen Anlässen eingeladen und vertritt das Rheinisch-Westfälische Bäckerhandwerk bei Medien- und Fernsehterminen. Sie/Er hat die Möglichkeit, an weiteren Treffen mit anderen Königinnen, etwa Weinköniginnen und Stollenköniginnen, teilzunehmen. Die Kosten werden erstattet.

Noch unentschlossen oder unsicher? Der Bäckerinnungsverband Westfalen-Lippe und der Verband des Rheinischen Bäckerhandwerks erläutert gerne, was sich im Detail hinter dem Amt verbirgt und die Verbände stehen selbstverständlich für alle Fragen zur Verfügung.

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