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Der Landesinnungsverband für das bayerische Bäckerhandwerk hat den Manteltarifvertrag und den Tarifvertrag über eine Altersvorsorge fristgerecht zum 30.09. bzw. 31.12. 2015 gekündigt.
© Während der über acht- bzw. über zwölfjährigen Laufzeit der Verträge sind sowohl von deutschen Gerichten als auch vom Europäischen Gerichtshof verschiedene Urteile ergangen, die eine Anpassung notwendig machen. Ein Dorn im Auge ist dem bayerischen Bäckerhandwerk vor allem die aktuelle Rechtsprechung zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG), die insbesondere die Urlaubsregelung im Manteltarifvertrag betrifft.   „Die Urteile berücksichtigen nicht den seinerzeit erklärten Willen beider Tarifvertragsparteien, sondern begünstigen einseitig die Arbeitnehmer und belasten unsere Betriebe. Dies müssen wir korrigieren“, so Landesinnungsmeister Heinz Hoffmann. Der Verband strebt einen Neuabschluss beider Verträge an. Er hat der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten mit Vorlage seines Forderungskatalogs Verhandlungen hierzu angeboten. Dabei hat er vor dem Hintergrund der künftigen Altersstruktur und der Entwicklung der staatlichen Rente seine Bereitschaft signalisiert, durch entsprechende Umschichtungen die tarifliche Altersvorsorge zu stärken.  
Innungen

Bayerischer Bäckerverband kündigt Tarifverträge

Der Landesinnungsverband für das bayerische Bäckerhandwerk hat den Manteltarifvertrag und den Tarifvertrag über eine Altersvorsorge fristgerecht zum 30.09. bzw. 31.12. 2015 gekündigt.

Während der über acht- bzw. über zwölfjährigen Laufzeit der Verträge sind sowohl von deutschen Gerichten als auch vom Europäischen Gerichtshof verschiedene Urteile ergangen, die eine Anpassung notwendig machen. Ein Dorn im Auge ist dem bayerischen Bäckerhandwerk vor allem die aktuelle Rechtsprechung zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG), die insbesondere die Urlaubsregelung im Manteltarifvertrag betrifft.  
„Die Urteile berücksichtigen nicht den seinerzeit erklärten Willen beider Tarifvertragsparteien, sondern begünstigen einseitig die Arbeitnehmer und belasten unsere Betriebe. Dies müssen wir korrigieren“, so Landesinnungsmeister Heinz Hoffmann. Der Verband strebt einen Neuabschluss beider Verträge an. Er hat der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten mit Vorlage seines Forderungskatalogs Verhandlungen hierzu angeboten. Dabei hat er vor dem Hintergrund der künftigen Altersstruktur und der Entwicklung der staatlichen Rente seine Bereitschaft signalisiert, durch entsprechende Umschichtungen die tarifliche Altersvorsorge zu stärken.  

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