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Vergangenen Donnerstag traf sich Bundesministerin Brigitte Zypries mit Spitzenvertretern der Verbände und Gewerkschaften zu einem gemeinsamen Gespräch. Auf der Agenda: das von der Europäischen Kommission vorgelegte Dienstleistungspaket. Dabei lobte sie die Vorteile der Dualen Berufsausbildung und kritisierte, dass die EU-Kommision über „das Ziel hinaus“ schieße – mit Auswirkungen auf das Handwerk.
© Nach Angaben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie äußerte sich Zypries zu den Plänen, mit dem die grenzüberschreitende Erbringung von Dienstleistungen gefördert werden soll, folgendermaßen:
Ich begrüße zwar, dass die Europäische Kommission weiter den Schritt in Richtung Binnenmarktöffnung geht. Mit ihren neuen Vorschlägen schießt sie allerdings weit über das Ziel hinaus, mit weitreichenden Konsequenzen. Deutschland hat Strukturen, die uns erfolgreich machen: Die Selbstverwaltung der Wirtschaft, die Duale Berufsausbildung, die Meisterpflicht und die Sozialpartnerschaft. Diese Vorteile lassen wir uns nicht kaputt machen. Sie haben sich gerade auch in Krisenzeiten bewährt und tun es weiter. Gemeinsam mit den Verbänden und Gewerkschaften sind wir hier sehr wachsam. Wir wollen weder den Meisterbrief, noch die bewährten Sozialstandards in unserem Land aushöhlen lassen. 
Teil des Dienstleistungspakets ist die Einführung einer elektronische Dienstleistungskarte. Sie soll administrative Hürden bei der grenzüberschreitenden Dienstleistungserbringung abbauen. Der dazu vorgelegte Vorschlag sei jedoch unnötig komplex und bürokratisch. So sollen die Mitgliedstaaten zentrale Koordinierungsbehörden zur Erteilung der Dienstleistungskarte einrichten, was dem föderalen Verwaltungsaufbau in Deutschland widerspreche. Zudem bestehe die Gefahr, dass bestehende nationale Regelungen wie die Mitgliedschaft in Selbstverwaltungskörperschaften oder unternehmensbezogene Anforderungen für Freie Berufe unterlaufen werden. Auch die Auswirkungen auf die Arbeitnehmerentsendung, das Sozialversicherungs- und Steuerrecht seien unklar. Noch verhältnismäßig?
Ein zweiter Bestandteil des Dienstleistungspakets ist der „Verhältnismäßigkeitstest“. Mit diesem sollen neue und geänderte Berufsregulierungen der Mitgliedstaaten anhand von festgelegten Kriterien von der Kommission überprüft werden. Hier besteht jedoch die deutliche Gefahr, dass die Kompetenz der Mitgliedstaaten eingeschränkt werden könnte, z.B. bei den hohen Anforderungen zum Gesundheits- oder Verbraucherschutz. Schließlich will die Kommission als dritten Teil des Pakets durch ein neues Notifizierungsverfahren stärkeren Einfluss auf die Entstehung neuer und geänderter Dienstleistungsregelungen nehmen. Nationale Gesetze müssten vor deren Inkrafttreten von der Kommission überprüft und genehmigt werden. Bisher hat lediglich der Europäische Gerichtshof das Recht, nationale Gesetze zu verwerfen. Daher wirft dieser Vorschlag Fragen hinsichtlich der Gewaltenteilung und der Kompetenz unserer demokratisch legitimierten, nationalen Gesetzgeber auf. Insbesondere das Handwerk wäre von den Maßnahmen direkt betroffen.
Branche aktuell

Zypries für Duale Berufsausbildung

Vergangenen Donnerstag traf sich Bundesministerin Brigitte Zypries mit Spitzenvertretern der Verbände und Gewerkschaften zu einem gemeinsamen Gespräch. Auf der Agenda: das von der Europäischen Kommission vorgelegte Dienstleistungspaket. Dabei lobte sie die Vorteile der Dualen Berufsausbildung und kritisierte, dass die EU-Kommision über „das Ziel hinaus“ schieße – mit Auswirkungen auf das Handwerk.

Nach Angaben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie äußerte sich Zypries zu den Plänen, mit dem die grenzüberschreitende Erbringung von Dienstleistungen gefördert werden soll, folgendermaßen:

Ich begrüße zwar, dass die Europäische Kommission weiter den Schritt in Richtung Binnenmarktöffnung geht. Mit ihren neuen Vorschlägen schießt sie allerdings weit über das Ziel hinaus, mit weitreichenden Konsequenzen. Deutschland hat Strukturen, die uns erfolgreich machen: Die Selbstverwaltung der Wirtschaft, die Duale Berufsausbildung, die Meisterpflicht und die Sozialpartnerschaft. Diese Vorteile lassen wir uns nicht kaputt machen. Sie haben sich gerade auch in Krisenzeiten bewährt und tun es weiter. Gemeinsam mit den Verbänden und Gewerkschaften sind wir hier sehr wachsam. Wir wollen weder den Meisterbrief, noch die bewährten Sozialstandards in unserem Land aushöhlen lassen. 

Teil des Dienstleistungspakets ist die Einführung einer elektronische Dienstleistungskarte. Sie soll administrative Hürden bei der grenzüberschreitenden Dienstleistungserbringung abbauen. Der dazu vorgelegte Vorschlag sei jedoch unnötig komplex und bürokratisch. So sollen die Mitgliedstaaten zentrale Koordinierungsbehörden zur Erteilung der Dienstleistungskarte einrichten, was dem föderalen Verwaltungsaufbau in Deutschland widerspreche. Zudem bestehe die Gefahr, dass bestehende nationale Regelungen wie die Mitgliedschaft in Selbstverwaltungskörperschaften oder unternehmensbezogene Anforderungen für Freie Berufe unterlaufen werden. Auch die Auswirkungen auf die Arbeitnehmerentsendung, das Sozialversicherungs- und Steuerrecht seien unklar.
Noch verhältnismäßig?
Ein zweiter Bestandteil des Dienstleistungspakets ist der „Verhältnismäßigkeitstest“. Mit diesem sollen neue und geänderte Berufsregulierungen der Mitgliedstaaten anhand von festgelegten Kriterien von der Kommission überprüft werden. Hier besteht jedoch die deutliche Gefahr, dass die Kompetenz der Mitgliedstaaten eingeschränkt werden könnte, z.B. bei den hohen Anforderungen zum Gesundheits- oder Verbraucherschutz. Schließlich will die Kommission als dritten Teil des Pakets durch ein neues Notifizierungsverfahren stärkeren Einfluss auf die Entstehung neuer und geänderter Dienstleistungsregelungen nehmen. Nationale Gesetze müssten vor deren Inkrafttreten von der Kommission überprüft und genehmigt werden. Bisher hat lediglich der Europäische Gerichtshof das Recht, nationale Gesetze zu verwerfen. Daher wirft dieser Vorschlag Fragen hinsichtlich der Gewaltenteilung und der Kompetenz unserer demokratisch legitimierten, nationalen Gesetzgeber auf. Insbesondere das Handwerk wäre von den Maßnahmen direkt betroffen.

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