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Wie Der Mittelstandsverbund – ZGV gemeldet hat sind wichtige Änderungen im Zuwanderungsrecht in Kraft getreten. Erleichterungen sind z.B. geringere Gehaltsgrenzen für Inhaber der neuen Blauen Karte EU sowie die Einführung des Aufenthaltstitels zur Arbeitsplatzsuche.
© Wie Der Mittelstandsverbund – ZGV gemeldet hat sind wichtige Änderungen im Zuwanderungsrecht in Kraft getreten. Damit verbundene Erleichterungen sind insbesondere geringere Gehaltsgrenzen für Inhaber der neuen Blauen Karte EU im Gegensatz zur bisherigen Gehaltsgrenze für die Niederlassungserlaubnis Hochqualifizierter (nach § 19 Abs. 2 Nr. 3 AufenthG) sowie die Einführung des Aufenthaltstitels zur Arbeitsplatzsuche. Außerdem gibt es Erleichterungen für ausländische Absolventen deutscher Hochschulen und Ausbildungen und eine Verfahrensbeschleunigung durch Fiktion der Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit (BA) nach zwei Wochen und die Möglichkeit der Zustimmung der BA vorab vor offizieller Zustimmungsabfrage der Ausländerbehörde. Offenere und flexible Zuwanderung von Fachkräften möglich Zusammen mit der bereits seit 2011 praktizierten Aussetzung der Vorrangprüfung in Mangelberufen wurde damit ein Weg hin zu einer offeneren und flexiblen Zuwanderung von Fachkräften geschaffen. Dennoch bestehen weitere Lücken im Zuwanderungsrecht, die geschlossen werden müssen. So muss etwa die Zuwanderung von Fachkräften in Mangelberufen unterhalb des akademischen Niveaus ohne Vorrangprüfung ermöglicht und der internationale Personalaustausch erheblich vereinfacht und beschleunigt werden. Nähere Informationen finden Sie hier.
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Zuwanderung ausländischer Fachkräfte wird erleichtert

Wie Der Mittelstandsverbund – ZGV gemeldet hat sind wichtige Änderungen im Zuwanderungsrecht in Kraft getreten. Erleichterungen sind z.B. geringere Gehaltsgrenzen für Inhaber der neuen Blauen Karte EU sowie die Einführung des Aufenthaltstitels zur Arbeitsplatzsuche.

Wie Der Mittelstandsverbund – ZGV gemeldet hat sind wichtige Änderungen im Zuwanderungsrecht in Kraft getreten. Damit verbundene Erleichterungen sind insbesondere geringere Gehaltsgrenzen für Inhaber der neuen Blauen Karte EU im Gegensatz zur bisherigen Gehaltsgrenze für die Niederlassungserlaubnis Hochqualifizierter (nach § 19 Abs. 2 Nr. 3 AufenthG) sowie die Einführung des Aufenthaltstitels zur Arbeitsplatzsuche. Außerdem gibt es Erleichterungen für ausländische Absolventen deutscher Hochschulen und Ausbildungen und eine Verfahrensbeschleunigung durch Fiktion der Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit (BA) nach zwei Wochen und die Möglichkeit der Zustimmung der BA vorab vor offizieller Zustimmungsabfrage der Ausländerbehörde.

Offenere und flexible Zuwanderung von Fachkräften möglich

Zusammen mit der bereits seit 2011 praktizierten Aussetzung der Vorrangprüfung in Mangelberufen wurde damit ein Weg hin zu einer offeneren und flexiblen Zuwanderung von Fachkräften geschaffen. Dennoch bestehen weitere Lücken im Zuwanderungsrecht, die geschlossen werden müssen. So muss etwa die Zuwanderung von Fachkräften in Mangelberufen unterhalb des akademischen Niveaus ohne Vorrangprüfung ermöglicht und der internationale Personalaustausch erheblich vereinfacht und beschleunigt werden. Nähere Informationen finden Sie hier.

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