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Eine strengere Regelung bei der Verwendung von Lebensmittelzusatzstoffen wartet auf die Backbranche. So sollen z. B. Aromastoffe und Enzyme, die auch in Backwaren vorkommen können, einem einheitlichen Zulassungsverfahren unterworfen werde
© Eine strengere Regelung bei der Verwendung von Lebensmittelzusatzstoffen wartet auf die Backbranche. So sollen z. B. Aromastoffe und Enzyme, die auch in Backwaren vorkommen können, einem einheitlichen Zulassungsverfahren unterworfen werden. Sind Geschmacksverstärker im Einsatz, erhalten diese nur dann eine Zulassung, sollte der erwünschte Effekt nicht mit natürlichen Gewürzen zu erzielen sein. In erster Lesung billigte das Europaparlament entsprechende Verordnungen. Der Ministerrat beschäftigt sich nun mit der Vorlage. Nach Vorstellung der EU haben chemische Süßmittel und Farbstoffe in Baby- und Kindernahrung nichts mehr zu suchen. In anderen Lebensmitteln muss die Unbedenklichkeit der Stoffe erwiesen sein. Auch sollen Verbraucher durch klare Hinweise über Zusatzstoffe in Lebensmitteln auf den Verpackungen hingewiesen werden, um Täuschungen zu vermeiden, heißt es aus Straßburg."
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Zusatzstoffe im Fokus

Eine strengere Regelung bei der Verwendung von Lebensmittelzusatzstoffen wartet auf die Backbranche. So sollen z. B. Aromastoffe und Enzyme, die auch in Backwaren vorkommen können, einem einheitlichen Zulassungsverfahren unterworfen werde

Eine strengere Regelung bei der Verwendung von Lebensmittelzusatzstoffen wartet auf die Backbranche. So sollen z. B. Aromastoffe und Enzyme, die auch in Backwaren vorkommen können, einem einheitlichen Zulassungsverfahren unterworfen werden. Sind Geschmacksverstärker im Einsatz, erhalten diese nur dann eine Zulassung, sollte der erwünschte Effekt nicht mit natürlichen Gewürzen zu erzielen sein. In erster Lesung billigte das Europaparlament entsprechende Verordnungen. Der Ministerrat beschäftigt sich nun mit der Vorlage. Nach Vorstellung der EU haben chemische Süßmittel und Farbstoffe in Baby- und Kindernahrung nichts mehr zu suchen. In anderen Lebensmitteln muss die Unbedenklichkeit der Stoffe erwiesen sein. Auch sollen Verbraucher durch klare Hinweise über Zusatzstoffe in Lebensmitteln auf den Verpackungen hingewiesen werden, um Täuschungen zu vermeiden, heißt es aus Straßburg.“

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