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Die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe will ihre Mitglieder entlasten. (Foto: image4you/pixabay 2013)
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Branche aktuell

Zinslose Stundung

Die BGN bietet wegen der Corona-Krise eine zinslose Stundung von Mitgliedsbeiträgen an.

Die Auswirkungen der Corona-Pandemie sind für viele bei der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) versicherte Branchen gravierend. Besonders betroffen sind Hoteliers, Gastronomen, Bäcker und Konditoren, Fleischereibetriebe sowie Schausteller. „Die Corona-Pandemie bedroht viele Existenzen. Insbesondere im Gastgewerbe lassen die Gegenmaßnahmen die Umsätze einbrechen. Wir werden deshalb schnell und so unbürokratisch wie möglich den Betroffenen helfen und sie entlasten“, erklärt Klaus Marsch, Hauptgeschäftsführer der BGN. „Wir können den betroffenen Unternehmen eine zinsfreie Beitragsstundung anbieten. Zudem werden wir, sofern jemand mit Beiträgen bei uns im Rückstand ist, die Vollstreckung unserer Forderungen aussetzen. Damit leisten wir den uns möglichen Beitrag, um die betroffenen Unternehmen in einer existenzbedrohenden Situation nicht noch finanziell zu belasten.“
Forderungen, die aus den Beitragsraten vom 15.03.2020 und 15.05.2020 entstehen, können gestundet werden. Die zinslose Stundung gilt sobald sie beantragt wurde. Im Service-Center der BGN kann die Stundung formlos per Telefon (0621-4456-1581) oder per E-Mail (beitrag@bgn.de) beantragt werden.

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