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Für Arbeitgeber ist das Schreiben von Arbeitszeugnissen eine lästige Pflicht. Aber ein neuartiger Service des „handwerk magazin" unterstützt Handwerksunternehmen hierin nun mittels eines „Arbeitszeugnisgenerators" bei der Formulierung.
© Für Arbeitgeber ist das Schreiben von Arbeitszeugnissen eine lästige Pflicht. Aber ein neuartiger Service des „handwerk magazin" unterstützt Handwerksunternehmen hierin nun mittels eines „Arbeitszeugnisgenerators" (handwerk-magazin.de/arbeitszeugnis) bei der Formulierung. Verlässt ein Mitarbeiter das Unternehmen, hat er ab sechs Monate Betriebszugehörigkeit ein Recht auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis. Zwar bestimmt der Chef alleine über Note und Wortwahl im Zeugnis, der Gesetzgeber gibt jedoch ein verbindliches Notenschema vor. Auch die Bestandteile des Zeugnisses sind streng geregelt. So haben Krankheitszeiten oder ein Verweis auf Nebentätigkeiten im Zeugnis – unter normalen Umständen – nichts zu suchen. Solche rechtlichen Vorgaben verunsichern viele Handwerksunternehmer. Welche Inhalte gehören ins Arbeitszeugnis? Welche Bewertung steckt hinter welcher Formulierung? Kostenfreier Service Hier soll der kostenfreie „Arbeitszeugnisgenerator" Chefs darin unterstützen. Demnach soll das Onlinetool es möglich machen, mit wenigen Klicks individuell angepasste Arbeitszeugnisse anzufertigen. Gängige Musterformulierungen und Bewertungscodes sind bereits hinterlegt. Alle weiteren wichtigen Bestandteile des Zeugnisses werden abgefragt. Als Ergebnis erhält der Unternehmer einen kompletten Arbeitszeugnis-Entwurf, der ihm als Mustervorlage dient.
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Wertvolle Formulierungshilfe von Zeugnissen

Für Arbeitgeber ist das Schreiben von Arbeitszeugnissen eine lästige Pflicht. Aber ein neuartiger Service des „handwerk magazin" unterstützt Handwerksunternehmen hierin nun mittels eines „Arbeitszeugnisgenerators" bei der Formulierung.

Für Arbeitgeber ist das Schreiben von Arbeitszeugnissen eine lästige Pflicht. Aber ein neuartiger Service des „handwerk magazin" unterstützt Handwerksunternehmen hierin nun mittels eines „Arbeitszeugnisgenerators" (handwerk-magazin.de/arbeitszeugnis) bei der Formulierung. Verlässt ein Mitarbeiter das Unternehmen, hat er ab sechs Monate Betriebszugehörigkeit ein Recht auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis. Zwar bestimmt der Chef alleine über Note und Wortwahl im Zeugnis, der Gesetzgeber gibt jedoch ein verbindliches Notenschema vor. Auch die Bestandteile des Zeugnisses sind streng geregelt. So haben Krankheitszeiten oder ein Verweis auf Nebentätigkeiten im Zeugnis – unter normalen Umständen – nichts zu suchen. Solche rechtlichen Vorgaben verunsichern viele Handwerksunternehmer. Welche Inhalte gehören ins Arbeitszeugnis? Welche Bewertung steckt hinter welcher Formulierung?

Kostenfreier Service
Hier soll der kostenfreie „Arbeitszeugnisgenerator" Chefs darin unterstützen. Demnach soll das Onlinetool es möglich machen, mit wenigen Klicks individuell angepasste Arbeitszeugnisse anzufertigen. Gängige Musterformulierungen und Bewertungscodes sind bereits hinterlegt. Alle weiteren wichtigen Bestandteile des Zeugnisses werden abgefragt. Als Ergebnis erhält der Unternehmer einen kompletten Arbeitszeugnis-Entwurf, der ihm als Mustervorlage dient.

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