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Die Bundesregierung und die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) haben mit Wirkung eine weitere Verbesserungen im KfW-Sonderprogramm vereinbart. Im Mittelpunkt steht eine Neuordnung der Konditionen, die zu einer Senkung der Zinsen führt.
© Die Bundesregierung und die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) haben mit Wirkung eine weitere Verbesserungen im KfW-Sonderprogramm vereinbart. Im Mittelpunkt steht eine Neuordnung der Konditionen, die zu einer Senkung der Zinsen führt. Neben der Senkung der Zinsen tritt eine Reihe von Flexibilisierungen und Erweiterungen des Programms in Kraft, mit denen die Finanzierung vor allem des Mittelstandes weiter gestärkt wird. Zinsbindungsfristen verlängert So werden die Zinsbindungsfristen in allen Programmvarianten des KfW-Sonderprogramms verlängert. Für Investitionskredite wird z.B. eine Zinsbindungsfrist von 3, 5 oder 8 Jahren angeboten. Auch die Kreditlaufzeiten werden verlängert. Bei Investitionen in langlebige Investitionsgüter wie z.B. Immobilien und bei Projektfinanzierungen steht den Kreditnehmern künftig eine Variante mit einer Laufzeit von 20 Jahren bei einer tilgungsfreien Anlaufzeit von bis zu 5 Jahren zur Verfügung. Mehr Flexibilität für Unternehmen Bei Krediten für Betriebsmittel wird eine Programmvariante „Flexibel“ eingeführt um den Unternehmen größere Gestaltungsspielräume bei der Deckung des Betriebsmittelbedarfs zu öffnen. Hier kann der Kredithöchstbetrag von 50 Mio. Euro künftig bis zu 50% der Bilanzsumme des Antrag stellenden Unternehmens betragen. Zudem gibt es hier weitere Optionen bei der Kreditlaufzeit, der Zinsbindungsfrist sowie ein außerplanmäßiges Tilgungsrecht ohne Vorfälligkeitsentschädigung. Die neuen Konditionen treten zum 1. Februar 2010 in Kraft. „Beitrag zur Sicherstellung der Kreditversorgung“ „Ich freue mich, dass es uns mit den Neuerungen gelungen ist, dass das KfW-Sonderprogramm den individuellen Finanzierungsbedürfnissen der Unternehmen jetzt besser Rechnung trägt. Dies ist ein weiterer wichtiger Beitrag zur Sicherstellung der Kreditversorgung in dieser schwierigen Zeit“, fand Wirtschaftsminister Rainer Brüderle lobende Worte. Der Vorstandsvorsitzende der KfW-Bankengruppe Dr. Ulrich Schröder sagte: „Obwohl sich die Anzeichen einer wirtschaftlichen Erholung verdichten, ist die Krise noch nicht vorbei. Das Jahr 2010 wird für viele Unternehmen noch einmal eine große Herausforderung gerade im Hinblick auf die Finanzierung. Mit der weiteren Flexibilisierung des KfW-Sonderprogramms setzen wir unseren Kurs fort, den Mittelstand bei der Bewältigung dieser Herausforderungen zu unterstützen.“
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Weitere Verbesserungen im KfW-Sonderprogramm

Die Bundesregierung und die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) haben mit Wirkung eine weitere Verbesserungen im KfW-Sonderprogramm vereinbart. Im Mittelpunkt steht eine Neuordnung der Konditionen, die zu einer Senkung der Zinsen führt.

Die Bundesregierung und die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) haben mit Wirkung eine weitere Verbesserungen im KfW-Sonderprogramm vereinbart. Im Mittelpunkt steht eine Neuordnung der Konditionen, die zu einer Senkung der Zinsen führt.
Neben der Senkung der Zinsen tritt eine Reihe von Flexibilisierungen und Erweiterungen des Programms in Kraft, mit denen die Finanzierung vor allem des Mittelstandes weiter gestärkt wird.
Zinsbindungsfristen verlängert
So werden die Zinsbindungsfristen in allen Programmvarianten des KfW-Sonderprogramms verlängert. Für Investitionskredite wird z.B. eine Zinsbindungsfrist von 3, 5 oder 8 Jahren angeboten. Auch die Kreditlaufzeiten werden verlängert. Bei Investitionen in langlebige Investitionsgüter wie z.B. Immobilien und bei Projektfinanzierungen steht den Kreditnehmern künftig eine Variante mit einer Laufzeit von 20 Jahren bei einer tilgungsfreien Anlaufzeit von bis zu 5 Jahren zur Verfügung.
Mehr Flexibilität für Unternehmen
Bei Krediten für Betriebsmittel wird eine Programmvariante „Flexibel“ eingeführt um den Unternehmen größere Gestaltungsspielräume bei der Deckung des Betriebsmittelbedarfs zu öffnen. Hier kann der Kredithöchstbetrag von 50 Mio. Euro künftig bis zu 50% der Bilanzsumme des Antrag stellenden Unternehmens betragen. Zudem gibt es hier weitere Optionen bei der Kreditlaufzeit, der Zinsbindungsfrist sowie ein außerplanmäßiges Tilgungsrecht ohne Vorfälligkeitsentschädigung. Die neuen Konditionen treten zum 1. Februar 2010 in Kraft.
„Beitrag zur Sicherstellung der Kreditversorgung“
„Ich freue mich, dass es uns mit den Neuerungen gelungen ist, dass das KfW-Sonderprogramm den individuellen Finanzierungsbedürfnissen der Unternehmen jetzt besser Rechnung trägt. Dies ist ein weiterer wichtiger Beitrag zur Sicherstellung der Kreditversorgung in dieser schwierigen Zeit“, fand Wirtschaftsminister Rainer Brüderle lobende Worte.
Der Vorstandsvorsitzende der KfW-Bankengruppe Dr. Ulrich Schröder sagte: „Obwohl sich die Anzeichen einer wirtschaftlichen Erholung verdichten, ist die Krise noch nicht vorbei. Das Jahr 2010 wird für viele Unternehmen noch einmal eine große Herausforderung gerade im Hinblick auf die Finanzierung. Mit der weiteren Flexibilisierung des KfW-Sonderprogramms setzen wir unseren Kurs fort, den Mittelstand bei der Bewältigung dieser Herausforderungen zu unterstützen.“

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