Die Bundesregierung plant weitreichende Änderungen im Arbeitsrecht. Noch handelt es sich nicht um geltendes Recht – die Vorhaben müssen zunächst in konkrete Gesetze umgesetzt werden. Sollten sie verabschiedet werden, könnten sie sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer spürbare Auswirkungen haben. Der Kölner Fachanwalt für Arbeitsrecht Volker Görzel, Leiter des Fachausschusses „Betriebsverfassungsrecht und Mitbestimmung“ des VDAA – Verband deutscher ArbeitsrechtsAnwälte e. V., ordnet die wichtigsten Vorhaben ein.
Mehr Spielraum bei sachgrundlosen Befristungen
Künftig sollen Arbeitnehmer, die bis zum 31. Dezember 2030 eingestellt werden, bis zu 48 Monate sachgrundlos befristet beschäftigt werden können. Zudem sollen bis zu sechs Vertragsverlängerungen zulässig sein. Auch eine erneute sachgrundlose Beschäftigung beim selben Arbeitgeber soll erleichtert werden. Nach Einschätzung Görzels würden Arbeitgeber dadurch deutlich mehr Flexibilität gewinnen. Gleichzeitig steige jedoch die Bedeutung einer rechtssicheren Vertragsgestaltung sowie einer sorgfältigen Fristenkontrolle und Dokumentation.
Steuerliche Vorteile bei schnellem Jobwechsel
Auch bei Abfindungen sind Änderungen vorgesehen. Arbeitnehmer, die nach einer Kündigung oder einem Aufhebungsvertrag zügig eine neue Beschäftigung aufnehmen, sollen künftig steuerlich stärker begünstigt werden. Je schneller der Wechsel gelingt, desto größer soll der steuerliche Vorteil ausfallen. Dies könnte nach Einschätzung des Arbeitsrechtlers Vergleichsverhandlungen, Aufhebungsverträge und Sozialpläne künftig maßgeblich beeinflussen.
Die telefonische Krankschreibung soll abgeschafft werden. Außerdem soll eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung grundsätzlich bereits ab dem ersten Krankheitstag vorgelegt werden müssen. Gleichzeitig plant die Bundesregierung schärfere Sanktionen bei missbräuchlichen Krankmeldungen. Unternehmen sollten deshalb ihre internen Prozesse zur Krankmeldung und Nachweispflicht frühzeitig überprüfen.
Höhere steuerfreie Zuschläge
Geplant ist außerdem, die Grenze für steuerbegünstigte Sonn-, Feiertags- und Nachtzuschläge auf einen Stundenlohn von bis zu 75 Euro anzuheben. Tarifvertraglich geregelte Zuschläge sollen vollständig beitragsfrei gestellt werden. Von dieser Änderung könnten insbesondere Unternehmen mit Schicht- und Wochenendarbeit profitieren.
Die Bundesregierung will gemeinsam mit den Tarifvertragsparteien prüfen, in welchen Bereichen künftig stärker von gesetzlichen Regelungen abgewichen werden kann. Als mögliche Themen werden unter anderem das Befristungsrecht und der Arbeitsschutz genannt. Tarifgebundene Unternehmen könnten dadurch zusätzliche Gestaltungsspielräume erhalten.
KI-Einsatz soll beschleunigt werden
Auch die Einführung von Künstlicher Intelligenz in Unternehmen soll erleichtert werden. Software, Updates und technische Einrichtungen sollen künftig schneller eingeführt werden können – allerdings weiterhin unter Beachtung der Mitbestimmungsrechte der Betriebsräte.
Für Unternehmen empfiehlt Görzel, bereits jetzt zu prüfen, welche KI-Systeme eingesetzt werden, welche Daten verarbeitet werden und welche Beteiligungsrechte des Betriebsrats betroffen sind.
Unternehmen sollten sich vorbereiten
Auch wenn die geplanten Änderungen noch nicht beschlossen sind, empfiehlt sich nach Ansicht des Arbeitsrechtlers bereits jetzt eine frühzeitige Vorbereitung. Dazu gehören die Überprüfung von Befristungsmustern und Vertragsprozessen, die Anpassung von Krankmelderegelungen, die Neubewertung von Abfindungs- und Aufhebungsstrategien sowie die arbeitsrechtliche Begleitung von KI-Projekten.










