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Die Finger dürfen nicht unter das Gitter greifen.
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BÄKO-magazin Titelseite Ausgabe 11-24
Branche aktuell

Vorsicht mit den Fingern!

Die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) warnt: Häufig kommt es bei Teigausrollmaschinen zu Unfällen, weil unbedachte Mitarbeiter unter einem Schutzgitter hindurch greifen. Die BGN rät zu umfassenderen Unterweisungen.

Produktstau führt an Teigausroll-Maschinen immer wieder zu ganz typischen Unfällen – davor warnt jetzt aktuell die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) mit Sitz in Mannheim in einer aktuellen Meldung. Die Ursache sieht dabei meist wie folgt aus: Es sind Teigstücke, bei denen die Oberfläche ausgetrocknet, „verhautet“ ist. Das kommt vor, wenn in großen Stückzahlen kleine Teigstücke in einem Schritt auf eine vorgegebene Stärke ausgerollt werden sollen. An der trockenen Teigoberfläche gleiten die Walzen am Einzug der Maschine manchmal ab. Wenn Beschäftigte dann Schutzvorrichtungen umgehen, also beispielsweise unter das Schutzgitter greifen, um den Teigstücken mit der Hand den nötigen Schubs zu geben, werden häufig auch die Finger eingezogen. Zumeist sind unerfahrene Mitarbeiter betroffen.

 

Deutlicher Hinweis nötig

Daher kommt der eindeutige Aufforderung der BGN: Hier tut Unterweisung Not. Und die ist in diesem Fall nicht so kompliziert: „Nie bei laufender Maschine unter einem Schutzgitter hindurchgreifen!“. Wer diese Ansage dann für die Nachhaltigkeit noch mit Informationen über den Sinn und Funktion dieser Schutzvorrichtungen ergänzt, sei in puncto Arbeitssicherheit schon auf einem guten Weg, heißt es seitens der BGN. Wie Unfalluntersuchungen der BGN zeigen, sind Schutzgitter nämlich bisweilen nutzlos, weil sie oft zu spät ansprechen und die Maschine nicht rechtzeitig stoppt. Auch das könne man bei einer Unterweisung im sicheren Arbeiten an der Ausrollmaschine feststellen und gegebenenfalls nachjustieren.

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