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Branche aktuell

Vorsicht bei Löscheinsätzen!

Die Berufsgenossenschaft warnt: Wegen hoher Kohlendioxidkonzentrationen kann der Feuerlöscheinsatz in kleinen Räumen wie etwa Kühl- und Vorratskammern, Schaltschrank- oder kleinen Lagerräumen lebensgefährlich sein.

Beim Einsatz eines CO2-Feuerlöschers in einem kleinen Raum kann sehr schnell eine hohe Kohlendioxidkonzentration in der Raumluft erreicht werden. Bereits ab 5 bis 8 Volumen-% CO2 in der Atemluft droht Erstickungsgefahr.
Professionell vorgehen!
Gerhard Sprenger, Brandschutzexperte bei der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN), erklärt: „Pro Kilogramm CO2-Löschmittel muss mindestens eine freie Grundfläche von 5,5 qm vorhanden sein, damit eine Person, die sich im Raum aufhält um den Brand zu löschen, nicht gefährdet wird.“ Achtung: Wenn das Verhältnis von freier Grundfläche zur Löschmittelmenge kleiner ist, muss man von außen durch den geöffneten Türspalt löschen und danach sofort die Tür schließen. Der Brandraum darf nur nach wirksamer Lüftung oder mit einem Umluft unabhängigen Atemschutzgerät betreten werden, wie es beispielsweise Feuerwehren einsetzen.
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