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© Besonders gilt das für Menschen, die früh raus müssen. Und das aus gutem Grund, denn im vergangenen Jahr verzeichnete die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) insgesamt 11.807 Wegeunfälle – Tendenz zunehmend. Das gilt auch für die Kosten. 114,3 Mio. Euro zahlte sie dafür allein im Jahr 2013. Gerade Versicherte aus dem Backhandwerk haben Arbeitszeiten, die entweder sehr früh beginnen oder spät abends enden. Sie sind auf dem Weg von und zur Arbeit über die Berufsgenossenschaft versichert. Versicherungsverlust droht Sollte trotz aller Vorsicht ein Unfall auf dem Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstätte passieren, muss dieser, sofern er eine Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Tagen nach sich zieht, innerhalb von drei Tagen der Berufsgenossenschaft gemeldet werden. Doch Achtung: Wer auf dem Arbeitsweg etwa am Kiosk anhält um sich eine Zeitung zu kaufen, unterbricht nicht nur seine Fahrt, sondern in der Regel auch den Ver-sicherungsschutz. Denn man verlässt den direkten Weg zur Arbeit und widmet sich privatwirtschaftlichen Dingen. Erst wenn man sich wieder ins Auto oder aufs Fahrrad setzt und sich auf dem direkten Weg befindet, lebt der Schutz wieder auf. Tipps für mehr Sicherheit (insbesondere für Fahrradfahrer)
  • Schuhwerk: rutschhemmende Profilsohlen
  • Kleidung: helle Kleidung mit reflektierenden Elementen
  • Schutzhelm beim Fahrradfahren
  • Warnwesten
  • Fahrrad mit Reflektoren und Lichtanlage  
Branche aktuell

Vorsicht auf Arbeitsweg

Die kalte Jahreszeit naht: Es wird morgens später hell und abends früher dunkel. Das Wetter wird schlechter, Nässe, Laub und Reif machen die Straßen glatt. Die BGN rät deshalb zu erhöhter Vorsicht im Straßenverkehr.

Besonders gilt das für Menschen, die früh raus müssen. Und das aus gutem Grund, denn im vergangenen Jahr verzeichnete die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) insgesamt 11.807 Wegeunfälle – Tendenz zunehmend. Das gilt auch für die Kosten. 114,3 Mio. Euro zahlte sie dafür allein im Jahr 2013. Gerade Versicherte aus dem Backhandwerk haben Arbeitszeiten, die entweder sehr früh beginnen oder spät abends enden. Sie sind auf dem Weg von und zur Arbeit über die Berufsgenossenschaft versichert.
Versicherungsverlust droht
Sollte trotz aller Vorsicht ein Unfall auf dem Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstätte passieren, muss dieser, sofern er eine Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Tagen nach sich zieht, innerhalb von drei Tagen der Berufsgenossenschaft gemeldet werden. Doch Achtung: Wer auf dem Arbeitsweg etwa am Kiosk anhält um sich eine Zeitung zu kaufen, unterbricht nicht nur seine Fahrt, sondern in der Regel auch den Ver-sicherungsschutz. Denn man verlässt den direkten Weg zur Arbeit und widmet sich privatwirtschaftlichen Dingen. Erst wenn man sich wieder ins Auto oder aufs Fahrrad setzt und sich auf dem direkten Weg befindet, lebt der Schutz wieder auf.
Tipps für mehr Sicherheit (insbesondere für Fahrradfahrer)

  • Schuhwerk: rutschhemmende Profilsohlen
  • Kleidung: helle Kleidung mit reflektierenden Elementen
  • Schutzhelm beim Fahrradfahren
  • Warnwesten
  • Fahrrad mit Reflektoren und Lichtanlage  

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