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Auf einer Konferenz in Düsseldorf haben die Verbraucherschutzminister der Länder jetzt einen Vorschlag für eine rechtsverbindliche Definition der Begriffe „vegan" und „vegetarisch" beschlossen.
© Der VEBU (Vegetarierbund Deutschland) engagiert sich seit langem für die rechtsverbindliche Definition der Begriffe „vegetarisch" und „vegan". Auf einer Konferenz in Düsseldorf haben die Verbraucherschutzminister der Länder jetzt einen Vorschlag für eine rechtsverbindliche Definition der Begriffe „vegan" und „vegetarisch" beschlossen. Die Formulierung hatte eine Arbeitsgruppe der Länder ausgearbeitet, an der auch der VEBU und die Lebensmittelwirtschaft beteiligt waren. „Wir freuen uns, dass wir mit Ländern und Lebensmittelwirtschaft eine Formulierung finden konnten, die den Erwartungen der interessierten Verbraucher völlig entspricht. Dass die Länder sich einstimmig hinter die Definition gestellt haben, sendet ein starkes Signal nach Berlin und Brüssel. Nun ist die Bundesregierung in der Pflicht, sich gegenüber der EU-Kommission für eine schnelle Regelung einzusetzen”, sagte Till Strecker, Leiter VEBU-Politik. Mehr Klarheit für Händler, Hersteller und Verbraucher
Aktuell sind die Begriffe nicht rechtsverbindlich definiert. Das führt in wichtigen Detailfragen zu Unsicherheiten bei Händlern und Herstellern sowie bei den Verbrauchern. Die nun beschlossene Formulierung legt ausreichend strenge Maßstäbe an, sodass sie Verbrauchern verlässliche Orientierung bietet. Gleichzeitig wird durch einen pragmatischen Ansatz gewährleistet, dass das Angebot an veganen und vegetarischen Produkten nicht unnötig eingeschränkt wird. Die Notwendigkeit einer verlässlichen Definition hatte der europäische Gesetzgeber schon 2011 erkannt. In der Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) wird die EU-Kommission verpflichtet, Kriterien für die freiwillige Kennzeichnung von Lebensmitteln als für Veganer oder Vegetarier geeignet zu erlassen. Dieser Auflage ist die Kommission trotz zunehmenden Drucks von Politik, Verbraucherschutzverbänden und Wirtschaft bisher nicht nachgekommen. Verlässliche Kennzeichnung von vegetarischen und veganen Lebensmitteln und Produkten bietet das V-Label, ein international geschütztes Qualitätssiegel. Es wird als Orientierungshilfe auf Verpackungen eingesetzt. Verbraucher können so beim Einkauf oder im Restaurant auf den ersten Blick erkennen, ob ein Produkt für sie geeignet ist. Das V-Label wird in Deutschland vom VEBU vergeben.
BÄKO-magatin Titelgrafik Ausgabe 12-24
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Veggie-Definition wird einheitlich

Auf einer Konferenz in Düsseldorf haben die Verbraucherschutzminister der Länder jetzt einen Vorschlag für eine rechtsverbindliche Definition der Begriffe „vegan" und „vegetarisch" beschlossen.

Der VEBU (Vegetarierbund Deutschland) engagiert sich seit langem für die rechtsverbindliche Definition der Begriffe „vegetarisch" und „vegan". Auf einer Konferenz in Düsseldorf haben die Verbraucherschutzminister der Länder jetzt einen Vorschlag für eine rechtsverbindliche Definition der Begriffe „vegan" und „vegetarisch" beschlossen. Die Formulierung hatte eine Arbeitsgruppe der Länder ausgearbeitet, an der auch der VEBU und die Lebensmittelwirtschaft beteiligt waren.
„Wir freuen uns, dass wir mit Ländern und Lebensmittelwirtschaft eine Formulierung finden konnten, die den Erwartungen der interessierten Verbraucher völlig entspricht. Dass die Länder sich einstimmig hinter die Definition gestellt haben, sendet ein starkes Signal nach Berlin und Brüssel. Nun ist die Bundesregierung in der Pflicht, sich gegenüber der EU-Kommission für eine schnelle Regelung einzusetzen”, sagte Till Strecker, Leiter VEBU-Politik.
Mehr Klarheit für Händler, Hersteller und Verbraucher
Aktuell sind die Begriffe nicht rechtsverbindlich definiert. Das führt in wichtigen Detailfragen zu Unsicherheiten bei Händlern und Herstellern sowie bei den Verbrauchern. Die nun beschlossene Formulierung legt ausreichend strenge Maßstäbe an, sodass sie Verbrauchern verlässliche Orientierung bietet. Gleichzeitig wird durch einen pragmatischen Ansatz gewährleistet, dass das Angebot an veganen und vegetarischen Produkten nicht unnötig eingeschränkt wird. Die Notwendigkeit einer verlässlichen Definition hatte der europäische Gesetzgeber schon 2011 erkannt. In der Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) wird die EU-Kommission verpflichtet, Kriterien für die freiwillige Kennzeichnung von Lebensmitteln als für Veganer oder Vegetarier geeignet zu erlassen. Dieser Auflage ist die Kommission trotz zunehmenden Drucks von Politik, Verbraucherschutzverbänden und Wirtschaft bisher nicht nachgekommen.
Verlässliche Kennzeichnung von vegetarischen und veganen Lebensmitteln und Produkten bietet das V-Label, ein international geschütztes Qualitätssiegel. Es wird als Orientierungshilfe auf Verpackungen eingesetzt. Verbraucher können so beim Einkauf oder im Restaurant auf den ersten Blick erkennen, ob ein Produkt für sie geeignet ist. Das V-Label wird in Deutschland vom VEBU vergeben.

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