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Veggie-Burger bleibt Veggie-Burger

Das Europäische Parlament hat für die Ablehnung des „Veggie-Burger-Verbots“ gestimmt. Das Verbot hätte die Verwendung von Bezeichnungen wie „Burger“ und „Wurst“ für pflanzliche Produkte eingeschränkt, die typischerweise mit Fleischprodukten in Verbindung gebracht werden.
Die Europaabgeordneten haben jedoch dafür gestimmt, die Verwendung von beschreibenden Begriffen wie „Art Joghurt“ und „Käsealternative“ für pflanzliche Milchprodukte zu verbieten. Begriffe wie „Mandelmilch“ und „veganer Käse“ sind in der Europäischen Union bereits verboten. Ausgenommen davon sind seit langem gängige Begriffe wie Erdnussbutter oder Kokosmilch.
Verbraucherschützer loben Entscheidung
Ziel beider Änderungsanträge, die vor allem auf Betreiben der Agrarverbände zustande kamen, war es, angebliche Verwirrung bei Verbrauchern zu vermeiden. So beklagte etwa der Generalsekretär der europäischen Agrarlobby Copa-Cogeca, Pekka Pesonen, Anbieter von Ersatzprodukten würden "Fleischbezeichnungen kapern". 
Die europäische Verbraucherschutzorganisation BEUC lobte den dagegen den "Veggie-Burger"-Beschluss als "gute Neuigkeit", da die Verbraucher keineswegs keineswegs verwirrt von Soja-Steaks oder Kichererbsen-Würstchen im Regal seien, wenn diese klar gekennzeichnet seien. Vielmehr würden Bezeichnungen wie "Burger" oder "Steak" den Verbrauchern helfen, diese Produkte in ihre Mahlzeiten zu integrieren.  Die Einschränkung für Milchprodukte kritisierte die BEUC allerdings als "unnötig".

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