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BÄKO-magatin Titelgrafik Ausgabe 12-24
Branche aktuell

Validierung der Berufserfahrung

Ab dem 1. Januar 2025 können Erwachsene über 25 Jahre mit langjähriger Berufserfahrung in einem Handwerksberuf ihre individuelle berufliche Handlungsfähigkeit feststellen und von einer Handwerkskammer bescheinigen lassen.

Darauf hat jetzt der Zentralverband des Deutschen Handwerks noch einmal deutlich hingewiesen. Diese Validierung der eigenen Berufserfahrung soll dazu beitragen, dass Menschen ohne Berufsabschluss besser eingebunden werden können.

 

Mehr Fachkräfte finden

Das Ganze soll neue Wege zur Einmündung in das Berufsbildungssystem und zur beruflichen Entwicklung eröffnen und fußt auf dem Berufsbildungsvalidierungs- und -digitalisierungsgesetz (BVaDiG), durch das eine rechtliche Grundlage für Validierungsverfahren durch Kammern in Deutschland geschaffen wurde. Die Idee  – neue Fachkräftepotenziale für das Handwerk zu erschließen und Beschäftigte im Handwerk in ihrer beruflichen Entwicklung unterstützen. Nähere Informationen zu dem Gesetz und zu den dadurch neuen Möglichkeiten sind hier abrufbar.

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