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Urteil zum Diesel-Fahrverbot

Das Bundesverwaltungsgericht hält Diesel-Fahrverbote in Städten nach geltendem Recht für grundsätzlich zulässig.

In vielen deutschen Städten sind die Schadstoff-Grenzwerte für Stickoxid (NOx) zu hoch. Die EU-Kommission hatte die bisherigen Anstrengungen Deutschlands als nicht ausreicheichend kritisiert und droht mit einer Klage beim Europäischen Gerichtshof (EuGH). Nach jahrelangem Streit ist die Bundesregierung inzwischen zu neuen Fahrbeschränkungen für Dieselautos bereit. Die Verwaltungsgerichte in Stuttgart und Düsseldorf hatten in der Vorinstanz geurteilt, dass auch Fahrverbote in Betracht gezogen werden müssten, um die Schadstoffwerte zu senken. Dagegen legten die Bundesländer Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen Sprungrevision beim Bundesverwaltungsgericht ein. Die Länder halten sich bei der Entscheidung über Fahrverbote für rechtlich nicht zuständig und sehen den Bund am Zug.
Fahrverbote umsetzen
Das Gericht in Leipzig erklärte, Fahrverbote könnten auch ohne bundeseinheitliche Regelungen umgesetzt werden. Eine Vorlage beim Europäischen Gerichtshof sei nicht nötig. Als Folge der Entscheidung müssten Fahrverbote schnellstmöglich in Stuttgart, Düsseldorf und weiteren Städten mit erhöhten Stickoxid-Werten in Kraft treten.

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