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Berthold Schröder, Präsident des WHKT, Ministerin Mona Neubaur, Dr. Rosemarie Kay, stv. Geschäftsführerin des IfM Bonn und Christine Schmelting, WHKT präsentierten die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie.
© WHKT/DA
BÄKO-magazin Titel Ausgabe 7-26
Branche aktuell

Unterstützung für Mütter im Handwerk

Selbständige Frauen haben bislang keinen gesetzlichen Mutterschutz. Eine in NRW geförderte Studie zeigt, wie ein Mutterschutz für Selbständige umgesetzt werden könnte. Das Land will zeitnah weitere Initiativen in Richtung des Bundes starten.

Wer angestellt ist, hat gesetzlichen Mutterschutz. Wer sich selbständig macht, hat keinen. Die Folge: Rund 27.000 selbständige Frauen in Deutschland geraten jedes Jahr in finanzielle Nöte, nur weil sie schwanger sind und ihr eigenes Unternehmen führen. Eine kürzlich veröffentlichte Machbarkeitsstudie zeigt, wie sich das ändern lässt – mit einer einmaligen, pauschalen Lohnersatzleistung für Selbständige während der Mutterschutzfrist. Nordrhein-Westfalen unterstützt das entwickelte Modell und wird dazu zeitnah weitere Initiativen in Richtung des Bundes starten.

 

 

„Schwangerschaft darf kein Berufsrisiko sein“

Die Studie wurde vom NRW-Wirtschaftsministerium gefördert und vom Westdeutschen Handwerkskammertag (WHKT) in Kooperation mit dem Institut für Mittelstandsforschung (IfM) Bonn durchgeführt. „Schwangerschaft darf kein Berufsrisiko sein – Punkt. Selbständige Mütter halten jeden Tag Betriebe am Laufen, sichern Arbeitsplätze, tragen Verantwortung. Und dann werden sie schwanger und fallen durchs Netz. Das ist nicht gerecht und es ist vor allem ökonomischer Unsinn. Mit „FAIRsorgt – NRW-Initiative für fairen Mutterschutz“ liegt jetzt ein fertiger Vorschlag auf dem Tisch, der sofort umgesetzt werden kann. Die Bundesregierung hat Besserung versprochen, jetzt muss sie liefern, NRW legt vor“, sagt Wirtschaftsministerin Mona Neubaur.

„Mit dem WHKT-Modell legen wir einen konkreten und praxistauglichen Vorschlag vor, wie Mutterschutz für selbständige Frauen künftig gestaltet werden kann. Jetzt liegt es in den Händen der Politik, die gesetzlichen Rahmenbedingungen so weiterzuentwickeln, dass Selbständigkeit und Familie besser vereinbar werden“, so Berthold Schröder, Präsident des WHKT.

 

 

Die Kernpunkte des Modells:

  • Baustein 1: Basis-Mutterschaftausgleich; Pauschalbetrag von 5.000 Euro als Einmalzahlung zur Abdeckung laufender Kosten sowie von Verdienstausfällen.
  • Baustein 2: Einkommensbasierte Aufstockung auf 100% des vorherigen Nettoeinkommens zur vollständigen Absicherung des bisherigen Einkommens (optional bei Vorlage entsprechender Nachweise).
  • Baustein 3: Finanzielle Unterstützung für die Anstellung von Ersatzarbeitskräften als betriebliche Absicherung.

 

 

Mehrere Finanzierungsmöglichkeiten

Die Finanzierung eines Mutterschaftsausgleich ist möglich über eine Umlagefinanzierung aller Selbständigen, über den Bundeshaushalt aus Steuermitteln oder eine Mischform.

  • Geschätzter Aufwand für die persönliche Absicherung (Baustein 1 und 2): 135–190 Mio. Euro (pro Jahr bei einer Leistung zw. 5.000–7.000 Euro pro Frau insgesamt, ausgehend von ca. 27.000 selbständig erwerbstätigen Frauen die pro Jahr schwanger werden)
  • Geschätzter Aufwand für eine zusätzliche betriebliche Unterstützung (Baustein 3): Bis zu 135 Mio. Euro (pro Jahr, d.h. zusätzlich bis zu 5.000 Euro pro Frau)
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