Vor Belastungen für den deutschen Mittelstand durch die Umsetzung der neuen Eigenkapitalregelungen für Kreditinstitute (Basel III) in europäisches Recht warnen die in der Arbeitsgemeinschaft Mittelstand kooperierenden Verbände.
Kurzfristige Laufzeiten und Zinsbindungen
Speziell die Liquiditäts- und Refinanzierungsregelungen des neuen Regelwerks könnten dazu führen, dass Institute nicht mehr im bisherigen Umfang langfristige Kredite gewähren, sondern nur noch kurzfristige Laufzeiten und Zinsbindungen anbieten könnten.
Zinsturbulenzen schlagen durch
Auch wenn sich in einzelnen Finanzmarktsegmenten eine übertriebene Fristen-transformation als Krisenfaktor gezeigt hat und dies strengere Liquiditätsvorschriften nachvollziehbar macht, dürfe die langfristige Finanzierungskultur in Deutschland nicht gefährdet werden. Denn gerade die langfristige Ausrichtung der Mittelstands-finanzierung hat sich als Stabilitätsfaktor erwiesen. Kurzfristige Zinsturbulenzen würden stattdessen als Resultat der neuen Regeln künftig nahezu ungebremst auf Unternehmensfinanzierungen durchschlagen und damit die finanzielle Planungs-sicherheit der Unternehmen beeinträchtigen.
Starre Obergrenze
Kritisch werten die Verbände auch die geplante Einführung einer starren „Verschuldensobergrenze für Kreditinstitute“ ohne dass dabei nach dem Geschäftsrisiko unterschieden werden soll. Auch dies gefährdet die Mittelstandsfinanzierung: Mit dieser Kennziffer würde es künftig grundsätzlich keinen Unterschied machen, ob Kapital in sehr risikoreiche Kapitalanlagen oder in einen Mittelstandskredit investiert wird.
Belastet würde außerdem die Außenhandelsfinanzierung, da Basel III für Außenhandelskredite, obwohl sie nach allen Erfahrungen eine hohe Bonität aufweisen, gleiche Eigenkapitalunterlegungen vorsieht wie beispielsweise für hoch risikoreiche Finanzierungsinstrumente.