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Die Umsetzung von PPWR und EmpCo bedeutet für Betriebe viel zusätzliche Schreibtischarbeit. Der Verband für Lebensmittelsicherheit warnt vor den Folgen. (KI-generiertes Symbolbild)
© Chat GPT/BÄKO-magazin
Das KI-generierte Symbolbild zeigt eine Person an einem Schreibtisch. Sie wird fast vollständig von einem hohen Stapel aus Akten, Papieren und Ordnern verdeckt.
Titelbild BÄKO-magazin Ausgabe 10/26
Branche aktuell

Überlastung durch PPWR und EmpCo

Der Verband für Lebensmittelsicherheit warnt anlässlich der Einführung von PPWR und EmpCo vor einer Überlastung durch bürokratische Pflichten: Sie bringen den Mittelstand an den Rand der Handlungsfähigkeit.

Mit der EU-Verpackungsverordnung (PPWR), die seit dem 12. August 2026 unmittelbar gilt, und der EmpCo-Richtlinie, die ab dem 27. September 2026 über das novellierte Wettbewerbsrecht in Deutschland verbindlich wird, treffen innerhalb weniger Wochen zwei umfassende EU-Regelwerke auf eine Branche, die bereits heute unter einer hohen Dokumentationslast steht. Der Verband für Lebensmittelsicherheit (VfLS) warnt vor gravierenden Folgen insbesondere für kleine und mittelständische Lebensmittelbetriebe.

 

Zwei umfassende Regelwerke

Die PPWR („Packaging and Packaging Waste Regulation“) verpflichtet Unternehmen unter anderem dazu, für jeden einzelnen Verpackungstyp eine Konformitätserklärung samt technischer Dokumentation zu erstellen und neue Stoffgrenzwerte nachzuweisen. Bereits die Frage, ob ein Betrieb als „Erzeuger“ oder „Hersteller“ im Sinne der Verordnung gilt, entscheidet über unterschiedliche Pflichtenkataloge – eine Unterscheidung, die nach Einschätzung des Verbands viele Betriebsinhaberinnen und -inhaber ohne juristische Unterstützung praktisch nicht zuverlässig treffen können.

Nur sechs Wochen später folgt mit der EmpCo-Richtlinie („Empowering Consumers for the Green Transition“) eine Verschärfung der Regeln für Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen: Generische Begriffe wie „nachhaltig“ oder „umweltfreundlich“ sind künftig grundsätzlich untersagt, sofern nicht eine anerkannte, hervorragende Umweltleistung nachgewiesen werden kann. Eigene Nachhaltigkeitssiegel sind nur noch zulässig, wenn das dahinterstehende Zertifizierungssystem einer unabhängigen Drittprüfung standhält. Auch das betrifft, wie der VfLS betont, keineswegs nur große Unternehmen mit eigener Marketingabteilung, sondern ebenso den Hofladen oder die kleine Molkerei mit selbst gestaltetem Siegel.

„Kein vernünftiger Mensch stellt infrage, dass weniger Verpackungsmüll oder der Schutz vor Greenwashing richtige Ziele sind“, erklärt Arne Salig, Vorsitzender des Vorstands im VfLS. „Das Problem liegt nicht in der Absicht der Gesetzgebung, sondern in ihrer Übersetzung in Recht, das ein Betrieb ohne eigene Rechtsabteilung tatsächlich umsetzen kann. Genau daran scheitert es bei PPWR und EmpCo in der Praxis.“

 

Kleinstbetriebe über die Lieferkette faktisch mitverpflichtet

Der Verband weist zudem auf ein Spannungsfeld hin, das in der öffentlichen Debatte bislang kaum Beachtung findet: Kleinstunternehmen sind von der PPWR nicht generell ausgenommen, profitieren aber von gezielten Erleichterungen – etwa gilt bei Verpackungen unter eigener Marke grundsätzlich der Verpackungslieferant im selben Mitgliedstaat als „Hersteller“, zudem bestehen Ausnahmen bei bestimmten Mehrwegpflichten. In der Praxis läuft diese Entlastung jedoch häufig ins Leere: Größere, selbst berichtspflichtige Kunden verlangen entlang ihrer Lieferkette dennoch eigene Nachweise von ihren kleinsten Zulieferern – unabhängig davon, ob diese nach der Verordnung selbst unmittelbar in der Pflicht stünden. In Gesprächen des Verbands äußern erste Lebensmittelbetriebe, dass sie darüber nachdenken, ihre Tätigkeit einzustellen – nicht wegen mangelnder Nachfrage, sondern weil weder die personellen Kapazitäten zur Erfüllung der neuen Dokumentationspflichten vorhanden noch die komplexen Anforderungen im Betriebsalltag zuverlässig einzuordnen seien.

 

Verband sieht Lebensmittelsicherheit in Gefahr

Für den VfLS hat die Entwicklung noch eine weitere, grundsätzlichere Dimension. Personelle und zeitliche Ressourcen in kleinen und mittleren Betrieben sind begrenzt – und jede Stunde, die für Konformitätserklärungen, Nachweisdokumente und Green-Claims-Prüfungen aufgewendet werden muss, fehlt an anderer Stelle. Genau dort, wo es um die eigentliche Kernaufgabe der Betriebe geht: die Herstellung sicherer Lebensmittel. „Wenn Inhaberinnen und Inhaber, aber auch Qualitätsverantwortliche in den Betrieben ihre Kapazitäten zunehmend in verpackungs- und werberechtliche Dokumentation stecken müssen, bleibt für die eigentliche Lebensmittelsicherheit im Zweifel weniger Zeit übrig“, erklärt Dr. Andrea Dreusch, stellvertretende Vorstandsvorsitzende im VfLS. „Am Ende kann eine Regulierung, die eigentlich Verbraucher schützen soll, genau das Gegenteil bewirken: mehr Bürokratie, aber unsicherere Produkte, weil die Aufmerksamkeit an der falschen Stelle gebunden ist“, warnt sie.

 

Forderung nach praxistauglicher Umsetzung

Der VfLS fordert, Lebensmittelsicherheit bei der Bewertung neuer Regulierungsvorhaben ausdrücklich als schützenswertes Gut mitzudenken – und die kumulative Belastung durch parallel geltende EU-Vorgaben nicht länger isoliert pro Verordnung, sondern in ihrer Gesamtwirkung auf die Betriebe zu betrachten. PPWR und EmpCo reihen sich aus Sicht des Verbands in eine Serie von EU-Regelwerken der vergangenen Jahre ein, die für Lebensmittelbetriebe relevant sind – darunter das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, die EU-Entwaldungsverordnung und die CSRD-Berichtspflichten. In ihrer Summe entstehe eine Dokumentationsarchitektur, die kleine und mittlere Betriebe ohne externe Beratung kaum noch bewältigen könnten. Der Verband fordert den Gesetzgeber auf, die praktische Umsetzbarkeit von Regulierung für kleine und mittelständische Betriebe künftig von Beginn eines Gesetzgebungsverfahrens an mitzudenken – und bestehende Ausnahmeregelungen so auszugestalten, dass sie auch entlang der Lieferkette tatsächlich greifen.

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