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Die elektronische Meldepflicht für Lohn- und Gehaltsdaten (ELENA) ist in Kraft getreten. Ein neues Online-Portal informiert Kleinunternehmen kostenlos über Lohn-, Gehalt- und Personalthemen.
© Die elektronische Meldepflicht für Lohn- und Gehaltsdaten (ELENA) ist in Kraft getreten. Ein neues Online-Portal informiert Kleinunternehmen kostenlos über Lohn-, Gehalt- und Personalthemen. Um Kleinunternehmen und Selbstständigen Fragen rund um die Themen Lohn, Gehalt und Personal zu beantworten und ihnen bei der Erstellung von Gehaltsabrechnungen unter die Arme zu greifen, gibt es nun das neue Online-Informationsportal www.gehaltsabrechnung.de der Sage Software GmbH. Das Portal adressiert Kleinunternehmen, Selbstständige und Existenzgründer mit 1 bis 20 Mitarbeitern. ELENA-Verfahrensgesetz So erhalten Besucher detaillierte Informationen über das ELENA-Verfahrensgesetz (Elektronischer Entgeltnachweis), das Anfang 2010 in Kraft getreten ist. Ab diesem Datum müssen Arbeitgeber monatlich die Entgeltdaten ihrer Beschäftigten elektronisch an die Zentrale Speicherstelle übermitteln, wodurch bis 2012 die papiergebundenen Bescheinigungen der Arbeitgeber durch einen elektronischen Entgeltnachweis ersetzt und so Bürokratiekosten und der Verwaltungsaufwand gesenkt werden sollen (s.a. www.elena2010.de).
Branche aktuell

Überblick bei Lohn- und Gehalt

Die elektronische Meldepflicht für Lohn- und Gehaltsdaten (ELENA) ist in Kraft getreten. Ein neues Online-Portal informiert Kleinunternehmen kostenlos über Lohn-, Gehalt- und Personalthemen.

Die elektronische Meldepflicht für Lohn- und Gehaltsdaten (ELENA) ist in Kraft getreten. Ein neues Online-Portal informiert Kleinunternehmen kostenlos über Lohn-, Gehalt- und Personalthemen.

Um Kleinunternehmen und Selbstständigen Fragen rund um die Themen Lohn, Gehalt und Personal zu beantworten und ihnen bei der Erstellung von Gehaltsabrechnungen unter die Arme zu greifen, gibt es nun das neue Online-Informationsportal www.gehaltsabrechnung.de der Sage Software GmbH. Das Portal adressiert Kleinunternehmen, Selbstständige und Existenzgründer mit 1 bis 20 Mitarbeitern.

ELENA-Verfahrensgesetz
So erhalten Besucher detaillierte Informationen über das ELENA-Verfahrensgesetz (Elektronischer Entgeltnachweis), das Anfang 2010 in Kraft getreten ist. Ab diesem Datum müssen Arbeitgeber monatlich die Entgeltdaten ihrer Beschäftigten elektronisch an die Zentrale Speicherstelle übermitteln, wodurch bis 2012 die papiergebundenen Bescheinigungen der Arbeitgeber durch einen elektronischen Entgeltnachweis ersetzt und so Bürokratiekosten und der Verwaltungsaufwand gesenkt werden sollen (s.a. www.elena2010.de).

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