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In der Corona-Pandemie sollte großen Wert auch auf die Wasserhygiene gelegt werden. (Foto: pezibear/pixabay 2020)
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Trinkwasserhygiene im Blick

Die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe hat einen Maßnahmenkatalog zur Trinkwasserhygiene in Pandemie-Zeiten erstellt.

Normalerweise sichert der regelmäßige Verbrauch die Hygiene des Trinkwassers. Wenn aber, wie jetzt während der Covid-19-Pandemie, die Trinkwasser-Installationen vorübergehend nicht genutzt werden, also Wasserhähne geschlossen und Duschen und Toiletten unbenutzt bleiben, müssen Betreiber sich etwas einfallen lassen, wenn’s wieder los geht. Denn Trinkwasser ist nicht steril und kann verkeimen, wenn es zu lange in der Leitung steht. Die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) hat dazu einen Maßnahmenkatalog erstellt (online abrufbar unter www.bgn.de, Shortlink = 1750) und führt hier ein Beispiel auf:
Spülplan als Hilfsmittel
„Wenn das Wasser z.B. für eine Übergangszeit nicht ganz abgestellt wird, hilft ein Spülplan. Der sieht vor, dass Entnahmestellen geöffnet werden – am besten alle drei Tage, mindestens aber einmal pro Woche. Das Wasser muss dann solange laufen, bis das abgestandene Wasser vollständig raus ist. Bei Kaltwasserleitungen bedeutet das, es muss richtig kaltes Wasser fließen, bei Warmwasserleitungen wirklich heißes. Das lässt sich leicht prüfen – einfach die Finger darunter halten.
Das gilt auch, wenn eine Trinkwasseranlage kurzzeitig stillgelegt wurde und das Wasser jetzt wieder laufen soll: Alle Wasserhähne öffnen und das Wasser so lange abfließen lassen, bis sich die Temperatur des kalten Wassers nicht mehr ändert.
Anders sieht es aus, wenn die unbenutzte Anlage entleert oder länger als sechs Monate im befüllten Zustand belassen wurden. Dann müssen zur sicheren Wieder-Inbetriebnahme Fachleute ran.“

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