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Bio, Stall oder Weide? Das deutsche Tierhaltungskennzeichnungsgesetz sieht ab 1. Januar 2027 eine verbindliche Angabe der Haltungsform für frisches Schweinefleisch vor. Debattiert wird, ob die Kennzeichnungspflicht auf die Außer-Haus-Verpflegung und verarbeitete tierische Lebensmittel ausgeweitet werden soll.
© ViktorCap/Getty Images
Das Bild zeigt eine Gruppe Schweine auf einer Weide.
Titelbild BÄKO-magazin Ausgabe 10/26
Branche aktuell

Tierhaltungskennzeichnung in der Kritik

Der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks und weitere Verbände der Ernährungswirtschaft fordern, die geplante Ausweitung der staatlichen Tierhaltungskennzeichnung zu streichen. Rückenwind kommt vonseiten der EU-Kommission.

Die geplante Ausweitung der staatlichen Tierhaltungskennzeichnung auf die Außer-Haus-Verpflegung und verarbeitete tierische Lebensmittel stößt weiter auf Kritik. Ein Verbändebündnis, dem auch der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks (ZV) angehört, fordert das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) auf, die entsprechenden Regelungen aus dem Gesetzentwurf zu streichen.

 

Rückenwind aus Brüssel

Die EU-Kommission hält den Entwurf des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes für unvereinbar mit dem Unionsrecht. Die entsprechende Stellungnahme der EU-Kommission vom 11. August 2026 zum Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes ist kürzlich bekannt geworden. Die Kommission kritisiert u.a., dass der Entwurf Tierhaltungskennzeichnungssysteme anderer Mitgliedstaaten nicht anerkennt und Unternehmen mit zusätzlichen Mitteilungs-, Registrierungs-, Aufzeichnungs- und Rückverfolgbarkeitspflichten belastet. Zugleich würden Fleischerzeugnisse aus anderen Mitgliedstaaten trotz höherer Tierwohlstandards mit der niedrigsten Stufe „mindestens Stall“ gekennzeichnet werden. Nach Auffassung der Kommission haben die deutschen Behörden weder die Geeignetheit noch die Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit der geprüften Regelungen nachgewiesen. Darüber hinaus zweifelt Brüssel an, dass das deutsche Gesetzesvorhaben in der vorliegenden Form tatsächlich den tierwohlorientierten Verbraucherschutz stärkt, wie es als Ziel genannt wurde. Das breite Verbändebündnis aus Gastronomie, Industrie, Handwerk und Gemeinschaftsverpflegung fordert das BMLEH auf, Konsequenzen zu ziehen.

 

Verbände sehen Bedenken bestätigt

„Das Votum aus Brüssel bestätigt in zentralen Punkten, wovor wir seit Monaten warnen: Der Gesetzentwurf schafft unverhältnismäßige bürokratische Belastungen und beschränkt den freien Warenverkehr, ohne einen angemessenen zusätzlichen Nutzen zu belegen. Es wäre deshalb der falsche Weg, dieses bislang noch nicht praktisch erprobte Kennzeichnungssystem auch auf die Außer-Haus-Verpflegung und verarbeitete tierische Lebensmittel auszuweiten. Die neue Kennzeichnungspflicht für die Außer-Haus-Verpflegung und verarbeitete tierische Lebensmittel muss aus dem Gesetzentwurf gestrichen werden“, heißt es vonseiten der Verbändeallianz. Dem Bündnis gehören neben dem ZV der DEHOGA Bundesverband, der Bundesverband der Systemgastronomie, das Deutsche Tiefkühlinstitut, der Grosshandelsverband Foodservice und der Verband Deutscher Großbäckereien an.

 

Warnung vor Belastungen

Das Verbändebündnis unterstützt ausdrücklich bessere Tierwohlstandards und eine starke heimische Landwirtschaft. Die geplante Ausweitung der staatlichen Tierhaltungskennzeichnung würde jedoch tief in die komplexen und dynamischen Lieferketten der Außer-Haus-Verpflegung eingreifen und keineswegs mehr Tierwohl schaffen. Hersteller, Großhandel und gastronomische Betriebe müssten IT-Systeme und Warenströme anpassen, zusätzliche Nachweis- und Dokumentationspflichten erfüllen sowie Speisekarten, Aushänge, Apps und digitale Bestellsysteme bei wechselnden Lieferungen fortlaufend aktualisieren. In den Betrieben würde dies dauerhaft Kosten in Höhe von mehreren Millionen Euro auslösen – der Gesetzentwurf selbst spricht von jährlich sechs Millionen, im ersten Jahr sogar noch mehr. Insbesondere kleine und mittelständische Betriebe könnten diese zusätzlichen Belastungen in der bereits jetzt stark angespannten wirtschaftlichen Lage kaum stemmen.

 

Wenig Mehrwert

Aus Sicht der Verbände steht diesem erheblichen Aufwand kein angemessener Mehrwert gegenüber. In vielen Speisen würden bereits heute freiwillig Produkte aus höheren Haltungsformen integriert, die jedoch aufgrund der komplexen Lieferkettenstrukturen und oftmals kurzfristigen Lieferantenwechseln nicht tages- und ortsgenau angegeben werden könnten. Um den unverhältnismäßig hohen Bußgeldern des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes zu entgehen, werden viele Betriebe der Außer-Haus-Verpflegung nach Einschätzung des Bündnisses pauschal nur die niedrigste Haltungsstufe ausweisen. Damit zwinge der Gesetzgeber die Betriebe bei der Kennzeichnung faktisch zum Downgrading und die Kaufanreize für Fleischprodukte höherer Haltungsformen blieben aus. Damit drohe die Kennzeichnung sowohl das Ziel größerer Verbrauchertransparenz als auch die angestrebte Förderung höherer Tierwohlstandards zu verfehlen.

 

Plädoyer für praxistaugliche Lösungen

Das Verbändebündnis fordert das BMLEH und die Bundesregierung erneut auf, die verpflichtende Ausweitung der Tierhaltungskennzeichnung auf die Außer-Haus-Verpflegung sowie auf verarbeitete tierische Lebensmittel aus dem Gesetzentwurf zu streichen. Für die Außer-Haus-Verpflegung müsse es bei freiwilligen Kennzeichnungsmöglichkeiten bleiben: „Statt neuer bürokratischer Pflichten braucht es praxistaugliche Lösungen und gezielte Anreize für mehr Tierwohl, die gemeinsam mit allen Beteiligten entlang der Wertschöpfungskette entwickelt werden.“

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