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Zu einem Bußgeld von 300 Euro ist in Braunschweig ein Bäcker verurteilt worden, weil er außerhalb der gesetzlichen Ladenöffnungszeiten Ware verkauft hat. Jetzt legt er Berufung ein.
© Zu einem Bußgeld von 300 Euro ist in Braunschweig ein Bäcker verurteilt worden, weil er außerhalb der gesetzlichen Ladenöffnungszeiten ein halbes geschnittenes Brot und Brötchen verkauft hat. Laut Gesetz in Niedersachsen dürfen Bäckereien am Sonntag für drei Stunden ihr Brötchen verkaufen. Kampf fürs Prinzip Für BM Ziebart nicht lang genug – er sieht sich und die gesamte Branche dadurch im Nachteil, dürfen beispielsweise an Tankstellen den ganzen Tag über Brötchen verkauft werden. Mit einem Trick versucht er seit einiger Zeit, hier die Rechtslage für sich auszunutzen: Bestreicht er die Brötchen mit Butter, darf er die so veredelte Ware wiederum über sein Café verkaufen. Bundesgerichtshof nicht ausgeschlossen Ein Prozedere, das er trotz Bußgeld erst einmal beibehalten will, „unser Ziel wird dabei aber sein, zu erreichen, dass wir die Brötchen auch ganz normal verkaufen dürfen", sagte Ziebart dem NDR, der den Fall für eine Berichterstattung aufgegriffen hatte. Gegen den Gerichtsbeschluss, so hat Ziebart angekündigt, wird er Berufung einlegen – die nächst höhere Instanz ist das Oberlandesgericht, dann der Bundesgerichtshof. Ziebart betont, es gehe ihm dabei nicht nur um sich uns seinen Betrieb – sondern in erster Linie ums Prinzip und eine Gleichstellung der gesamten Branche.
Branche aktuell

Teure Sonntagsbrötchen

Zu einem Bußgeld von 300 Euro ist in Braunschweig ein Bäcker verurteilt worden, weil er außerhalb der gesetzlichen Ladenöffnungszeiten Ware verkauft hat. Jetzt legt er Berufung ein.

Zu einem Bußgeld von 300 Euro ist in Braunschweig ein Bäcker verurteilt worden, weil er außerhalb der gesetzlichen Ladenöffnungszeiten ein halbes geschnittenes Brot und Brötchen verkauft hat. Laut Gesetz in Niedersachsen dürfen Bäckereien am Sonntag für drei Stunden ihr Brötchen verkaufen.

Kampf fürs Prinzip
Für BM Ziebart nicht lang genug – er sieht sich und die gesamte Branche dadurch im Nachteil, dürfen beispielsweise an Tankstellen den ganzen Tag über Brötchen verkauft werden. Mit einem Trick versucht er seit einiger Zeit, hier die Rechtslage für sich auszunutzen: Bestreicht er die Brötchen mit Butter, darf er die so veredelte Ware wiederum über sein Café verkaufen.

Bundesgerichtshof nicht ausgeschlossen
Ein Prozedere, das er trotz Bußgeld erst einmal beibehalten will, „unser Ziel wird dabei aber sein, zu erreichen, dass wir die Brötchen auch ganz normal verkaufen dürfen", sagte Ziebart dem NDR, der den Fall für eine Berichterstattung aufgegriffen hatte. Gegen den Gerichtsbeschluss, so hat Ziebart angekündigt, wird er Berufung einlegen – die nächst höhere Instanz ist das Oberlandesgericht, dann der Bundesgerichtshof. Ziebart betont, es gehe ihm dabei nicht nur um sich uns seinen Betrieb – sondern in erster Linie ums Prinzip und eine Gleichstellung der gesamten Branche.

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