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Im Rahmen von Betriebsprüfungen werden die Stundenaufstellungen der Mitarbeiter intensiv geprüft. Es ist daher unerlässlich, diese laufend zu führen.
© Das Mindestlohngesetz ist nun seit anderthalb Jahren in Kraft und die Vorschriften sind allen mittlerweile mehr als geläufig. Steuerberater Roland Franz (Kanzlei Roland Franz & Partner) hat zwischenzeitlich festgestellt, dass im Rahmen von Betriebsprüfungen die Stundenaufstellungen der Mitarbeiter durch die Betriebsprüfer intensiv geprüft werden. Sanktionen vermeiden
Es gibt bestimmte Bereiche, wie z. B. die Gastronomie, wo für alle beschäftigten Arbeitnehmer, egal ob Vollzeit, Teilzeit oder Minijobber, die Verpflichtung besteht, die Stundenaufstellungen laufend zu führen. Was auf jeden Fall für alle Branchen gilt, ist die Tatsache, dass für Aushilfslöhne diese Stundenaufstellungen laufend und zeitnah vorliegen müssen. Im Rahmen von Betriebsprüfungen wird dies aufgegriffen und dann, wenn die Aufstellungen nicht vorliegen, gibt es im Hinblick auf die Besteuerung Sanktionen, die u. a. auch zu strafrechtlichen Konsequenzen führen können.
Branche aktuell

Stundenaufstellungen laufend führen

Im Rahmen von Betriebsprüfungen werden die Stundenaufstellungen der Mitarbeiter intensiv geprüft. Es ist daher unerlässlich, diese laufend zu führen.

Das Mindestlohngesetz ist nun seit anderthalb Jahren in Kraft und die Vorschriften sind allen mittlerweile mehr als geläufig. Steuerberater Roland Franz (Kanzlei Roland Franz & Partner) hat zwischenzeitlich festgestellt, dass im Rahmen von Betriebsprüfungen die Stundenaufstellungen der Mitarbeiter durch die Betriebsprüfer intensiv geprüft werden.
Sanktionen vermeiden
Es gibt bestimmte Bereiche, wie z. B. die Gastronomie, wo für alle beschäftigten Arbeitnehmer, egal ob Vollzeit, Teilzeit oder Minijobber, die Verpflichtung besteht, die Stundenaufstellungen laufend zu führen. Was auf jeden Fall für alle Branchen gilt, ist die Tatsache, dass für Aushilfslöhne diese Stundenaufstellungen laufend und zeitnah vorliegen müssen. Im Rahmen von Betriebsprüfungen wird dies aufgegriffen und dann, wenn die Aufstellungen nicht vorliegen, gibt es im Hinblick auf die Besteuerung Sanktionen, die u. a. auch zu strafrechtlichen Konsequenzen führen können.

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