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Eine Untersuchung des Landesamts für Lebensmittelsicherheit in Rostock ergab, dass 20% der getesteten Butterstollen im Dezember 2012 beanstandet werden mussten. Das Weihnachtsgebäck wurde auf den Butteranteil sowie seine sensorische Beschaffenheit geprüft.
© „Die Schwerpunktuntersuchung zu Butterstollen im Dezember 2012 ergab, dass 20% der Proben beanstandet werden mussten“, so Prof. Feldhusen, Direktor des Landesamtes für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei in Rostock. Butteranteil und sensorische Beschaffenheit In der Analyse waren 15 Proben Butterstollen, vorrangig in handwerklich strukturierten Bäckereien produziert. Das Weihnachtsgebäck wurde auf den Butteranteil sowie seine sensorische Beschaffenheit (Geruch, Geschmack, Aussehen) geprüft. Drei Butterstollen erfüllten die in den Leitsätzen für Feine Backwaren des Deutschen Lebensmittelbuches geforderten Buttergehalte nicht. Sie enthielten zu wenig Butter und wurden somit im Sinne der Verbrauchertäuschung beanstandet. Außerdem wies einer der drei beanstandeten Stollen einen verbrannten Boden auf, daher war er trocken und bitter im Nachgeschmack. Die sensorische Beschaffenheit der anderen Butterstollen war in Ordnung. „Die Untersuchungen bestätigen die Ergebnisse aus vergangenen Jahren. Daher werden wir auch 2013 wieder Stollen unter die Lupe nehmen“, erklärte Feldhusen. Nach den Leitsätzen für Feine Backwaren des Deutschen Lebensmittelbuches enthält Butterstollen mindestens 40 kg Butter oder die entsprechende Menge Butterreinfett oder Butterfett.
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Stollen unter der Lupe

Eine Untersuchung des Landesamts für Lebensmittelsicherheit in Rostock ergab, dass 20% der getesteten Butterstollen im Dezember 2012 beanstandet werden mussten. Das Weihnachtsgebäck wurde auf den Butteranteil sowie seine sensorische Beschaffenheit geprüft.

„Die Schwerpunktuntersuchung zu Butterstollen im Dezember 2012 ergab, dass 20% der Proben beanstandet werden mussten“, so Prof. Feldhusen, Direktor des Landesamtes für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei in Rostock.

Butteranteil und sensorische Beschaffenheit
In der Analyse waren 15 Proben Butterstollen, vorrangig in handwerklich strukturierten Bäckereien produziert. Das Weihnachtsgebäck wurde auf den Butteranteil sowie seine sensorische Beschaffenheit (Geruch, Geschmack, Aussehen) geprüft. Drei Butterstollen erfüllten die in den Leitsätzen für Feine Backwaren des Deutschen Lebensmittelbuches geforderten Buttergehalte nicht. Sie enthielten zu wenig Butter und wurden somit im Sinne der Verbrauchertäuschung beanstandet. Außerdem wies einer der drei beanstandeten Stollen einen verbrannten Boden auf, daher war er trocken und bitter im Nachgeschmack. Die sensorische Beschaffenheit der anderen Butterstollen war in Ordnung. „Die Untersuchungen bestätigen die Ergebnisse aus vergangenen Jahren. Daher werden wir auch 2013 wieder Stollen unter die Lupe nehmen“, erklärte Feldhusen.

Nach den Leitsätzen für Feine Backwaren des Deutschen Lebensmittelbuches enthält Butterstollen mindestens 40 kg Butter oder die entsprechende Menge Butterreinfett oder Butterfett.

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