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Stichtag bleibt, Anforderungen konkreter

Der Stichtag für die neue Kassensicherungsverordnung, die die gesetzlichen Regelungen zum Schutz vor Manipulation an digitalen Grundaufzeichnungen ergänzt, bleibt für den 01.01.2020 bestehen. Eine Verlängerung der Übergangsfrist ist aktuell nicht vorhanden.

Es finden zwar Gespräche statt, dass diese bis zum 30.09.2020 verlängert werden soll, aber darauf verlassen sollte man sich nicht. Sascha Kaierle, Geschäftsführer der KMZ Kassensystem GmbH, fasst den aktuellen Stand der Gesetzgebung zusammen und empfiehlt Betrieben, sich vorzubereiten. Die gesetzliche Situation zum Schutz vor Manipulation an digitalen Grundaufzeichnungen wurde aktualisiert. Der Anwendungserlass des Bundesministeriums der Finanzen vom 17. Juni 2019 regelt, wie Kassendaten ab dem 01.01.2020 gespeichert, gesichert und übergeben werden sollen. Sascha Kaierle, Geschäftsführer der KMZ Kassensystem GmbH, sagt: „Die Behörden halten an diesem Stichtag fest. Ob es eine Übergangsfrist geben wird oder wie lang sie sein wird, ist aktuell nicht klar.“ Und er empfiehlt allen Unternehmen, die elektronische Kassensysteme nutzen, sich dringend mit dem Thema auseinander zu setzen: „Es ist absolut erforderlich, die notwendigen Schritte anzugehen. Denn Kontrollen sind auch rückwirkend nachweisbar. Eine Nicht-Umsetzung ist eine Ordnungswidrigkeit, nicht nur ein Versäumnis, die unabhängig von anderen Schätzungen durch das Finanzamt pro Fall oder Kasse mit einer Strafe von bis zu 25.000 Euro belegt werden kann, wenn sich Unternehmer gar nicht darum kümmern.“
Technische Anforderungen – Standardisiertes Export-Format
Der Datenexport, also die Übergabe der Kassendaten, muss in einem standardisierten Datenformat erfolgen, das als Übergabeformat kompatibel mit der digitalen Schnittstelle der Finanzverwaltung für Kassensysteme, (Taxonomie / DSFinV-K), sein muss. KMZ wird diese Exportfunktion für alle Systeme im Portfolio entsprechend vorbereitet. Parallel zu diesem Export ist am 01.01.2020 eine technische Sicherheitseinrichtung notwendig.
Technische Anforderungen – Zertifizierte Sicherheitseinrichtung
Die TSE, technische Sicherheitseinrichtung, besteht aus einem Sicherheitsmodul, einem Speichermedium, wie USB-Dongle, SD-Card, Micro-SD oder einer Netzwerklösung (LAN, Cloud), die von den Kassen angesteuert werden kann, und einer digitalen Schnittstelle. „Auf Deutsch ist es ein Stück Hardware mit Software, das an jeder Kasse dran sein muss. Die Software verschlüsselt jeden Arbeitsschritt der Kasse und übergibt die Daten verschlüsselt an die Kasse zurück. Zusätzlich speichert die TSE die Vorgänge in kumulierter Form“, beschreibt Sascha Kaierle. Beide Aufzeichnungen der Kassendaten, also das DSFinV-K Datenformat aus der Kasse sowie die Daten der TSE, müssen bei einer Prüfung abgegeben werden, damit die Stimmigkeit geprüft werden kann. Aktuell gibt es zwei TSE-Anbieter, die ein Zertifizierungsverfahren begonnen haben, weitere sind bereits im Gespräch.
Umsetzung noch unklar
„Die beiden TSE-Hersteller haben eine Lieferung ab dem 4. Quartal 2019 angekündigt. Wir arbeiten mit Hochdruck daran, mit Prototypen Installationen zu testen und die für die Umsetzung notwendigen Vorbereitungen zu treffen.“ Auch ist noch nicht final geklärt, ob eine TSE pro Filiale ausreicht oder ob jede Kasse eine eigene TSE benötigt. „Dies ist vor allem eine Performancefrage, denn die Kassiervorgänge sollen flüssig laufen.“ Ersten Stimmen zufolge ist mit Kosten in Höhe von 200 Euro pro TSE zu rechnen. Ein Blick in die weitere Zukunft verrät: „Auch ist ein Ablaufdatum des Zertifikates jeder TSE in Planung. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik hat ursprünglich drei Jahre vorgegeben. Aktuell wird über eine Erneuerung nach fünf bis sieben Jahren diskutiert“, so Kaierle.
Meldepflicht Online-Plattform
Neu im Anwendungserlass ist auch die noch nicht konkretisierte Kassenmeldepflicht. „Im Gespräch ist eine Onlineplattform, wo Kassen (und die zugehörige TSE) an das Finanzamt gemeldet werden können, inklusive Informationen pro Kassenstandort“, sagt Sascha Kaierle.
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und das Bundesministerium für Finanzen (BMF) arbeiten noch immer an der genauen Ausgestaltung der Kassensicherungsverordnung. Das Umsetzungsdatum rückt immer näher, die geforderte Technik ist noch sehr jung, zertifizierte Sicherheitseinrichtungen sind noch gar nicht verfügbar. Sascha Kaierle resümiert: „Als Partner rund um den Kassenplatz stehen wir im engen Austausch mit allen Beteiligten. Wir arbeiten kontinuierlich daran, die Vorbereitungen zu treffen, damit wir die Umstellung der Kassen unserer Kunden zu gegebenem Zeitpunkt vornehmen können. Es ist eine Mammutaufgabe für jeden Betrieb. Auf Tauchstation zu gehen, ist dabei aber definitiv keine Option.“

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