Mehr Klimaschutz und eine saubere Stadt durch weniger Verpackung: Das ist das Ziel der Verpackungssteuer, die die Stadt Konstanz zum 1. Januar 2025 einführt. Vorbild ist dabei die Stadt Tübingen, die Verpackungen schon seit dem Jahr 2022 besteuert. Genau wie dort werden künftig auch hier alle Betriebe, die Speisen und Getränke in Einwegverpackungen für den sofortigen Verzehr oder zum Mitnehmen ausgeben, auf diese eine Verpackungssteuer zahlen.
Sofortiger Verzehr entscheidendes Kriterium
Ganz wichtig: Die Verpackungssteuer fällt nur dann an, wenn die Getränke und Speisen unmittelbar verzehrt werden. Besteuert werden entsprechend Einwegteller, -schalen, -schüsseln, -boxen und sonstige Einweglebensmittelverpackungen für warme und kalte Speisen, etwa für Pizza, Döner, Speiseeis, Sushi, Schnitzelbrötchen oder Leberkässemmel. Aber auch auf Pappbecher für den beliebten Kaffee to Go oder für Softdrinks werden Steuern erhoben. Pro Becher oder Verpackung werden 50 Cent fällig. Einwegbesteck und Trinkhalme sind mit 20 Cent pro Stück etwas günstiger. Servietten bleiben hingegen steuerfrei.
Ebenso steuerfrei bleiben Bäckertüten, etwa für Brot, Brötchen, Baguette oder Stückchen. Hier wird davon ausgegangen, dass der durchschnittliche Verbraucher diese mit nach Hause nimmt und eben nicht unterwegs verzehrt. Verkaufen die Bäckereien jedoch Produkte, die sofort verzehrt werden müssen, etwa einen Joghurtbecher mit frischen Beeren, fallen für den Plastikbecher 50 Cent Verpackungssteuer an. Im Falle von Unsicherheiten zu diesem Thema können die Konstanzer Betriebe hier mehr erfahren.
Weitere Städte und Kommunen prüfen Verpackungssteuer
Noch sind die Städte Tübingen und Konstanz im Hinblick auf die Verpackungssteuer Einzelfälle. Das könnte sich in Zukunft durchaus ändern. Denn: Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Urteil vom 24. Mai 2023 zugunsten der Stadt Tübingen entschieden – und damit auch an andere Städte und Kommunen ein positives Signal gesendet. Laut Deutscher Umwelthilfe (DHU) prüfen derzeit mindestens 24 Städte, wie Bamberg, Kiel, Herne, Bremerhaven oder Ludwigshafen, die Einführung einer kommunalen Steuer auf Einweggeschirr.