Laut dem am 14. Juli 2025 veröffentlichten Referentenentwurf der Bundesregierung zu einer Zweiten Verordnung zur Änderung der Mess- und Eichgebührenverordnung (MessEGebV) bedarf es einer Aktualisierung bezüglich der Höhe der Gebühren. Zuletzt waren die Gebühren 2021 angepasst worden. Die seitens der Eichbehörden erhobenen Eichgebühren für Waagen sollen dem Entwurf zur Folge aufgrund gestiegener Personal- und Sachkosten teilweise stark angehoben werden. Für die Wirtschaft würden sich dadurch Mehrkosten im Vergleich zu 2021 von rund 24 Mio. Euro jährlich ergeben.
Kleine und mittlere Betriebe besonders betroffen
Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) hat am 6. August 2025 zum Entwurf Stellung genommen und dessen Inhalte einer dezidierten Kritik unterzogen. In seiner Stellungnahme macht der ZDH deutlich, dass die angedachte Gebührenerhöhung zur Eichung der Waagen neben KfZ-Betrieben, Zahntechnikern, Gold- und Silberschmieden oder Betrieben des Sonnenschutz- und Rollladenbaus insbesondere Betriebe des Lebensmittelhandwerks betrifft, da dort üblicherweise allein schon mehrere Waagen zum Abwiegen der Produkte im Verkauf eingesetzt werden. Der ZDH bemängelt am Entwurf u.a. die Festlegung der Gebührenhöhe ohne überzeugende Datengrundlage, eine überdurchschnittliche Belastung für Handwerksbetriebe sowie Rechtsunsicherheit durch unklare Regelungen. Beispielhaft erläutert der ZDH die im Entwurf vorgesehenen ungleichmäßigen Erhöhungen der Eichgebühren für Handels- und Grobwaagen der Genauigkeitsklassen III und IIII: „Auffällig ist hierbei, dass gerade die Eichgebühren für kleine Waagen mit einer Höchstlast von 5 kg massiv steigen (+81,63%), während die Eichung für sehr große Waagen weniger stark steigt (z.B. Höchstlast 2.900–12.000 kg = +2,06%) oder gar günstiger wird (Höchstlast 81.000–200.000 kg = –29,32%).“ Zudem kritisiert der ZDH, dass Entlastungen für Kleinbetriebe anscheinend vollständig gestrichen werden sollen. Er fordert Nachjustierungen ein.
Bäckerverbände unterstützen ZDH
Der Landesinnungsverband Saxonia des Bäckerhandwerks Sachsen betont die bundesweite Zusammenarbeit der Verbände in der Sache: „Der ZDH – und mit ihm die Bäckerverbände auf Landes- und Bundesebene – machen sich mit Nachdruck dafür stark, dass diese unverhältnismäßige Gebührenbelastung nicht einfach durchgewunken wird. Die geplante Verordnung ist eine sogenannte Ministerverordnung, hier ist die Zustimmung des Bundesrates also der Bundesländer notwendig. Der Landesinnungsverband wird sich gegenüber der Sächsischen und Thüringer Landesregierung für die angemahnten Änderungen stark machen.“










