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Am 13. September 2007 ist das Zweite Gesetz zum Abbau bürokratischer Hemmnisse insbesondere in der mittelständischen Wirtschaft im Bundesgesetzblatt 2007 Teil I  Nr. 47 (Seiten 2246ff.) verkündet worden.
© Am 13. September 2007 ist das Zweite Gesetz zum Abbau bürokratischer Hemmnisse insbesondere in der mittelständischen Wirtschaft im Bundesgesetzblatt 2007 Teil I  Nr. 47 (Seiten 2246ff.) verkündet worden. Nach dem bereits in Kraft getretenen Ersten Mittelstands-Entlastungsgesetz wird durch das ebenfalls unter der Federführung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie erarbeitete Zweite Mittelstands-Entlastungsgesetz der Weg für zahlreiche weitere Deregulierungsmaßnahmen u.a. aus den Bereichen Statistik, Buchführung, Sozialversicherungs-, Gewerbe-, Preis- und Straßenverkehrsrecht freigemacht, mit denen der Mittelstand nach Auffassung der Regierung von Bürokratiekosten in Höhe von mehr als 100 Mio. Euro entlastet wird. Mit dem neuen Gesetz werden unter anderem Existenzgründer von Beginn des nächsten Jahres an in den ersten drei Jahren unter bestimmten Voraussetzungen von statistischen Meldepflichten befreit. Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten sollen ebenfalls ab Beginn des nächsten Jahres im Kalenderjahr in höchstens drei Stichprobenerhebungen für Bundesstatistiken mit Auskunftspflicht einbezogen werden. In der Dienstleistungskonjunkturstatistik werden verstärkt bereits vorhandene Verwaltungsdaten genutzt. Allein hiermit würden 33.000 kleinere Dienstleistungsunternehmen entlastet. Auch die steuerliche Buchführungspflicht wird vereinfacht. Künftig müssen weniger Steuerpflichtige als bisher Bücher führen und eine Steuerbilanz vorlegen, und können stattdessen eine Einnahme-Überschuss-Rechnung erstellen. Und ab Beginn des Jahres 2010 wird die Betriebsprüfung der Unfallversicherungsträger auf die Betriebsprüfung der Rentenversicherung übertragen, wodurch jährlich etwa 130.000 Doppelprüfungen in den Betrieben entfallen.Der Wortlaut des Zweiten Gesetzes zum Abbau bürokratischer Hemmnisse insbesondere in der mittelständischen Wirtschaft kann online unter www.bundesanzeiger.de als „Nur-Lese-Version“ eingesehen werden."
BÄKO-magazin Titel Ausgabe 9_26
Branche aktuell

Staat schiebt den Bürokratieabbau an

Am 13. September 2007 ist das Zweite Gesetz zum Abbau bürokratischer Hemmnisse insbesondere in der mittelständischen Wirtschaft im Bundesgesetzblatt 2007 Teil I  Nr. 47 (Seiten 2246ff.) verkündet worden.

Am 13. September 2007 ist das Zweite Gesetz zum Abbau bürokratischer Hemmnisse insbesondere in der mittelständischen Wirtschaft im Bundesgesetzblatt 2007 Teil I  Nr. 47 (Seiten 2246ff.) verkündet worden. Nach dem bereits in Kraft getretenen Ersten Mittelstands-Entlastungsgesetz wird durch das ebenfalls unter der Federführung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie erarbeitete Zweite Mittelstands-Entlastungsgesetz der Weg für zahlreiche weitere Deregulierungsmaßnahmen u.a. aus den Bereichen Statistik, Buchführung, Sozialversicherungs-, Gewerbe-, Preis- und Straßenverkehrsrecht freigemacht, mit denen der Mittelstand nach Auffassung der Regierung von Bürokratiekosten in Höhe von mehr als 100 Mio. Euro entlastet wird. Mit dem neuen Gesetz werden unter anderem Existenzgründer von Beginn des nächsten Jahres an in den ersten drei Jahren unter bestimmten Voraussetzungen von statistischen Meldepflichten befreit. Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten sollen ebenfalls ab Beginn des nächsten Jahres im Kalenderjahr in höchstens drei Stichprobenerhebungen für Bundesstatistiken mit Auskunftspflicht einbezogen werden. In der Dienstleistungskonjunkturstatistik werden verstärkt bereits vorhandene Verwaltungsdaten genutzt. Allein hiermit würden 33.000 kleinere Dienstleistungsunternehmen entlastet. Auch die steuerliche Buchführungspflicht wird vereinfacht. Künftig müssen weniger Steuerpflichtige als bisher Bücher führen und eine Steuerbilanz vorlegen, und können stattdessen eine Einnahme-Überschuss-Rechnung erstellen. Und ab Beginn des Jahres 2010 wird die Betriebsprüfung der Unfallversicherungsträger auf die Betriebsprüfung der Rentenversicherung übertragen, wodurch jährlich etwa 130.000 Doppelprüfungen in den Betrieben entfallen.Der Wortlaut des Zweiten Gesetzes zum Abbau bürokratischer Hemmnisse insbesondere in der mittelständischen Wirtschaft kann online unter www.bundesanzeiger.de als „Nur-Lese-Version“ eingesehen werden.“

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