In Deutschland gelten seit dem 4.12.2010 die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung zur Winterreifenpflicht sowie die erhöhten Bußgelder bei Verstoß bzw. Pflichtverletzung. Passiert nun ein Unfall mit falscher Bereifung, zahlt die Kfz-Versicherung nicht – so glauben viele. Das stimmt nicht, informiert die SHB-Versichung:
Versicherungskunden gehen niemals leer aus
Die Kfz Haftpflichtversicherung übernimmt den Schaden des Unfallopfers, wenn der Unfallverur-sacher mit Sommerreifen unterwegs war. Für den Schutz durch die Vollkaskoversicherung gilt ebenfalls: Die Schäden am eigenen Auto werden bezahlt. Nur im Falle einer besonders schweren Sorgfaltspflichtverletzung, wenn der Autofahrer auf jeden Fall hätte erkennen müssen, dass Sommerreifen angesichts der Wetter- und Straßenverhältnisse völlig unge-eignet sind, und gegen alle Vernunft dennoch gefahren ist, kann der Kaskoversicherer wegen grober Fahrlässigkeit seine Leistung einschränken. Trotzdem sollten sich Autofahrer recht-zeitig auf die kalte Jahreszeit einstellen – im Interesse der Sicherheit.
Der SHB-Tipp: „Als Winterreifen gelten alle Matsch- und Schnee- (M+S)Reifen sowie Ganzjahresreifen. Achten Sie daher immer auf entsprechende Kennzeichnungen wie M+S-oder Alpine-Symbole.“