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In Deutschland gilt die Winterreifenpflicht. Passiert nun ein Unfall mit falscher Bereifung, zahlt die Kfz-Versicherung nicht – so glauben viele. Das stimmt nicht.
© In Deutschland gelten seit dem 4.12.2010 die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung zur Winterreifenpflicht sowie die erhöhten Bußgelder bei Verstoß bzw. Pflichtverletzung. Passiert nun ein Unfall mit falscher Bereifung, zahlt die Kfz-Versicherung nicht – so glauben viele. Das stimmt nicht, informiert die SHB-Versichung: Versicherungskunden gehen niemals leer aus Die Kfz Haftpflichtversicherung übernimmt den Schaden des Unfallopfers, wenn der Unfallverur-sacher mit Sommerreifen unterwegs war. Für den Schutz durch die Vollkaskoversicherung gilt ebenfalls: Die Schäden am eigenen Auto werden bezahlt. Nur im Falle einer besonders schweren Sorgfaltspflichtverletzung, wenn der Autofahrer auf jeden Fall hätte erkennen müssen, dass Sommerreifen angesichts der Wetter- und Straßenverhältnisse völlig unge-eignet sind, und gegen alle Vernunft dennoch gefahren ist, kann der Kaskoversicherer wegen grober Fahrlässigkeit seine Leistung einschränken. Trotzdem sollten sich Autofahrer recht-zeitig auf die kalte Jahreszeit einstellen – im Interesse der Sicherheit. Der SHB-Tipp: „Als Winterreifen gelten alle Matsch- und Schnee- (M+S)Reifen sowie Ganzjahresreifen. Achten Sie daher immer auf entsprechende Kennzeichnungen wie M+S-oder Alpine-Symbole.“
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Sommerreifen im Winter: Zahlt die Kfz-Versicherung?

In Deutschland gilt die Winterreifenpflicht. Passiert nun ein Unfall mit falscher Bereifung, zahlt die Kfz-Versicherung nicht – so glauben viele. Das stimmt nicht.

In Deutschland gelten seit dem 4.12.2010 die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung zur Winterreifenpflicht sowie die erhöhten Bußgelder bei Verstoß bzw. Pflichtverletzung. Passiert nun ein Unfall mit falscher Bereifung, zahlt die Kfz-Versicherung nicht – so glauben viele. Das stimmt nicht, informiert die SHB-Versichung:

Versicherungskunden gehen niemals leer aus
Die Kfz Haftpflichtversicherung übernimmt den Schaden des Unfallopfers, wenn der Unfallverur-sacher mit Sommerreifen unterwegs war. Für den Schutz durch die Vollkaskoversicherung gilt ebenfalls: Die Schäden am eigenen Auto werden bezahlt. Nur im Falle einer besonders schweren Sorgfaltspflichtverletzung, wenn der Autofahrer auf jeden Fall hätte erkennen müssen, dass Sommerreifen angesichts der Wetter- und Straßenverhältnisse völlig unge-eignet sind, und gegen alle Vernunft dennoch gefahren ist, kann der Kaskoversicherer wegen grober Fahrlässigkeit seine Leistung einschränken. Trotzdem sollten sich Autofahrer recht-zeitig auf die kalte Jahreszeit einstellen – im Interesse der Sicherheit.

Der SHB-Tipp: „Als Winterreifen gelten alle Matsch- und Schnee- (M+S)Reifen sowie Ganzjahresreifen. Achten Sie daher immer auf entsprechende Kennzeichnungen wie M+S-oder Alpine-Symbole.“

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