Bei den meisten Beschäftigten lässt die Fähigkeit zur Konzentration bei steigenden Temperaturen stark nach, egal ob im Homeoffice, im Büro oder in der Produktion.
Temperatur-Grenzwerte laut Arbeitsschutz-Verordnung
Bei einer Lufttemperatur im Raum von über 26 °C hat der Arbeitgeber für Sonnenschutz zu sorgen. In Ausnahmefällen darf die Lufttemperatur höher sein, wenn die Außentemperatur höher ist. Dass der Raum 26 °C nicht überschreiten soll, ist jedoch nicht zwingend, sondern eine arbeitswissenschaftliche Empfehlung. Bei über 30 Grad Hitze im Büro muss der Arbeitgeber zusätzliche Maßnahmen ergreifen: z.B. angepasste Arbeitszeiten oder Getränke bereitstellen. Überschreitet die Temperaturanzeige die 35-Grad-Marke, ist der Raum ohne spezielle Maßnahmen für Hitzearbeit – wie Luftduschen oder Hitzeschutzkleidung – nicht mehr als Arbeitsraum geeignet. Zu diesen Schutzmaßnahmen gegen eine Überhitzung ist der Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet. Dazu gehört, dass Fenster und Oberlichter so beschaffen oder durch Jalousien abgedeckt sein müssen, dass die Arbeitsräume gegen übermäßige unmittelbare Sonneneinstrahlung geschützt sind. Der Arbeitsraum muss außerdem mit ausreichend Tageslicht versorgt, aber gleichzeitig eine übermäßige Erwärmung vermieden werden.
Hitzefrei nur in Ausnahmefällen
Das bedeutet jedoch nicht, dass die Mitarbeiter bei über 26 °C im Büro nach Hause gehen können. Wer sich einfach selbst hitzefrei im Büro verordnet und nach Hause geht, dem kann eine Abmahnung drohen. Mit einer Ausnahme: Tut der Arbeitgeber auch bei einer Temperatur von mehr als 30 °C nichts, haben Mitarbeiter mit gesundheitlichen Problemen oder Schwangere im Regelfall das Recht, das Büro zu verlassen, sofern ihre Gesundheit durch die Hitze enorm gefährdet ist.