In seiner Eröffnungsrede anlässlich des Mittelstandsgipfels PEAK am 10. Mai in Berlin forderte er die anwesende Mittelstandsbeauftragte der Bundesregierung, Iris Gleicke, auf, faire Bedingungen im Online-Handel zu schaffen, damit der Mittelstand für die digitale Zukunft gerüstet ist. Gleicke nahm in Vertretung für Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel an der Veranstaltung teil. „Verbundgruppen müssen mit einer nachvollziehbaren, verbraucherorientierten Preispolitik im Internet auftreten können. Solange das Wettbewerbsrecht das verhindert, wird der Mittelstand im Online-Geschäft zurück fallen“, erklärte Hollmann. Nicht jeder lokale Händler könne individuell einen Online-Shop betreiben. Die verlockende und wirtschaftlich reizvolle Alternative der Nutzung einer gemeinsamen Internet-Plattform unter dem Namen der jeweiligen Verbundgruppe sei mit dem gegenwärtigen Kartellrecht gerade in Bezug auf eine gemeinschaftliche Online-Preisgestaltung nicht zu vereinbaren. „Ein fataler Nachteil“, warnte Hollmann. Übrigens auch für die Verbraucher. „Wenn die Politik nicht handelt, wird der Markt bald nur noch wenigen Online-Händlern und Groß-Filialisten überlassen. Das kann nicht das Ziel einer nachhaltigen Wirtschaftspolitik der Bundesregierung sein.“
Mittelstandsgipfel PEAK
Auf dem Mittelstandsgipfel PEAK als der Branchentreff für Entscheider und Führungskräfte aus Kooperationen und Franchisesystemen nutzte Hollmann die Gelegenheit, um auf sieben Punkte hinzuweisen, die sich im Mittelstand als besonders praxisuntauglich erweisen. Neben einem flexibleren Preismarketing, waren dies mehr Fairness in der internationalen Besteuerung, europäische Standards im Kaufvertragsrecht, Überarbeitung der Energieeffizienz-Kennzeichnungsrichtlinie, die Reform von Zeitarbeit und Werkverträgen, das Lohngerechtigkeitsgesetz und eine Verbesserung der Wettbewerbsvorschriften für den mehrstufigen Vertrieb.
Auf dem Mittelstandsgipfel PEAK als der Branchentreff für Entscheider und Führungskräfte aus Kooperationen und Franchisesystemen nutzte Hollmann die Gelegenheit, um auf sieben Punkte hinzuweisen, die sich im Mittelstand als besonders praxisuntauglich erweisen. Neben einem flexibleren Preismarketing, waren dies mehr Fairness in der internationalen Besteuerung, europäische Standards im Kaufvertragsrecht, Überarbeitung der Energieeffizienz-Kennzeichnungsrichtlinie, die Reform von Zeitarbeit und Werkverträgen, das Lohngerechtigkeitsgesetz und eine Verbesserung der Wettbewerbsvorschriften für den mehrstufigen Vertrieb.
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