Kündigung wegen Betriebsratsgründung? Das ließ sich der Jurastudent nicht gefallen und klagte. Der Kölner Fachanwalt für Arbeitsrecht Volker Görzel, Leiter des Fachausschusses „Betriebsverfassungsrecht und Mitbestimmung“ des VDAA – Verband deutscher ArbeitsrechtsAnwälte e.V. mit Sitz in Stuttgart, erläutert den Fall:
Plötzlich nur noch Küche statt Service
Zunächst wurde der Student nicht mehr eingeteilt. Dann sollte er auf einmal nicht mehr im Service arbeiten, sondern in der Küche. Als er sich weigerte, kam die fristlose Kündigung – wegen angeblicher „Arbeitsverweigerung“. Der wahre Grund? Die geplante Betriebsratsgründung. Besonders heftig: In der Kündigungsbegründung hieß es, der Student sei „nur Teilzeitkraft, jung und ohne Unterhaltspflichten“. Das wertete das Gericht später als Altersdiskriminierung – ein klarer Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG).
36 Klagepunkte
Der Student reichte insgesamt 36 Klageanträge ein: Neben dem Kündigungsschutz forderte er auch entgangene Trinkgelder, Gläsergeld, Wäschekosten, die Wiederaufnahme in die betriebliche WhatsApp-Gruppe – und sogar eine schriftliche Entschuldigung. Vor dem Arbeitsgericht München verlor der Student zunächst die meisten Punkte – nur die Kündigung wurde als unwirksam erklärt. Doch in der Berufung drehte sich das Blatt: Das Landesarbeitsgericht gab ihm umfassend Recht.
Urteil mit Präzedenzcharakter
Das LAG stellte klar: Die Kündigung war vorgeschoben. Der Arbeitgeber habe versucht, Druck aufzubauen und den Kläger loszuwerden. Die Kücheneinteilung diente nur dazu, den Widerstand zu brechen. Das sei unzulässig – und schadensersatzpflichtig! Das Gericht ließ sogar eine persönliche Haftung des Geschäftsführers zu. Er habe vorsätzlich gegen Schutzgesetze verstoßen – damit greift die sogenannte „Durchgriffshaftung“. Ein seltener, aber folgenreicher Schritt. Der Kläger konnte die Vergütung von Überstunden, Urlaubsansprüche, die Entschuldigung seitens des Arbeitgebers und weitere Punkte durchsetzen. Das Gericht entschied u.a., dass entgangene Trinkgelder als „entgangener Gewinn“ zu ersetzen sind. Für jede ausgefallene Schicht bekam der Student 100 Euro zugesprochen – laut Görzel ein echter Präzedenzfall!










