Die Beurteilung der Arbeitsbedingungen soll Brennpunkt der betrieblichen Arbeitsschutzaktivitäten sein. So will es das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG). Dort heißt es: „Der Arbeitgeber hat durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdung zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind.“ Diese Forderung des Gesetzgebers bedeutet für den Arbeitgeber, dass er für die Ausgestaltung von Sicherheit und Gesundheitsschutz im Betrieb verantwortlich ist. Eine Gefährdungsbeurteilung soll daher die tatsächlichen Verhältnisse im Betrieb abbilden. Sie soll alle relevanten Gefährdungen, die festgelegten Maßnahmen sowie die Maßnahmenüberprüfung umfassen.
Spezifische Infos fürs backende Handwerk
Gesundheit umfasst sowohl das körperliche als auch das psychische und soziale Wohlergehen. Daher muss der Arbeitgeber auch eine Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen durchführen, entweder integriert in die Gesamt-Gefährdungsbeurteilung, oder mit Hilfe spezifischer Instrumente.Deshalb hat die BGN branchenspezifische Hilfen zur orientierenden Ermittlung von psychischen Gefährdungen entwickelt. Es findet sich auch eine spezifische Übersicht über psychische Gefährdungen im Bereich Backgewerbe, das hier einsehbar ist.