on on on
©
Branche aktuell

Schonfrist für Kassen

Wie die Lebensmittel Praxis vermeldet, gibt es eine Schonfrist seitens des Bundesfinanzministeriums für das Kassengesetz 2020.

So soll es einen angekündigten Erlass einer generellen Nichtbeanstandungsregelung für die Nutzung nicht vollständig manipulationssicherer Kassensysteme über den 1. Januar 2020 hinausgeben. Der Erlass wird vom Bundesfinanzministerium für Oktober 2019 in Aussicht gestellt.
Manipulationssicherheit verschoben
Das Kassengesetz verpflichtet die Einzelhändler eigentlich dazu, bis Ende 2019 auf manipulationssichere Registrierkassen umzurüsten. Allerdings ist bisher nicht klar, wie lange das Bundesfinanzministerium die Frist verlängern wird. Der HDE und andere Wirtschaftsverbände haben sich für einen Aufschub bis 30. September 2020 ausgesprochen.

Kassenbuch

Marktplatz Digital

Das könnte Sie auch interessieren